Hallo Ihr Lieben!
Gegenseite hat einen Antrag auf Ehescheidung und Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder gestellt. Als wir im Parallelverfahren (Whg-Zuweisung) verhandelt haben, wurde die Scheidungsakte der Einfachheit halber mitverhandelt. Im Termin wurde die Scheidung ausgesprochen und hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes erörtert. Anschließend wurde der Antrag zurückgenommen.
Jetzt meine Frage. Werden hier die Streitwert für Scheidung und Aufenthaltsbestimmungsrecht zusammengerechnet oder werden zwei Abrechnungen gemacht?? Bekommen wir für beide Sachen eine Terminsgebühr. Der Streitwert für die Scheidung beträgt 5.000,-, für Aufenthaltsbestimmungsr. 1000,-
Fragen über Fragen
Abrechnung Scheidung/Aufenhaltsbestimmungsrecht
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wurden beim Gericht hierüber ein oder zwei Verfahren geführt (also 1 oder 2 AZ)?
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Dann mußt du die Streitwerte für Scheidung und Aufenthaltsbestimmungsrecht addieren.
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