Hallo liebes Forum,
ich hab einen KFB ausgestellt auf 4 Beklagte, 3 davon werden vom selben Anwalt verteten. Diese 3 haben auch bezahlt.
Beklagter Nr. 4 hat nicht bezahlt und unser Mandant möchte nicht weiter vollstrecken.
Der Anwalt von den 3 Beklagten möchte nun aber einen entwerteten Titel haben.
Den Original-KFB schick ich an die Mandantschaft, falls die sich das mit der ZV in 10 -30 Jahre nochmal anders überlegen.
Mh ich frag mich jetzt nur wie ich einen KFB teilweise entwerten kann? Ich mein klar ich kann die Beklagten durchstreichen aber dann steht da eben nicht der Betrag. Der Anwalt muss sich sowieso nur mit einer von uns beglaubigten Abschrift zufrieden geben und der Mandant kriegt dann das Original auf dem die 3 Beklagten durchgestrichen sind.
Kann man das so machen? Ich bin grad nicht so sicher.
KFB teilweise entwerten?
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die GV machen es doch so, dass sie drauf schreiben, wer und wieviel er gezahlt hat. So würde ich es bei dem KfB auch machen, entwerten würde ich den aber nicht.
Wir hatten in dem Falle, in dem wir mehrere Kostenschuldner hatten, entsprechende viele Ausfertigungen des KFBs beantragt und erhalten. Und je nachdem, wer gezahlt hat, hat der seinen entwerteten bekommen.
Wurden denn gegen die einzelnen Beklagten jeweils unterschiedliche Erstattungsbeträge in dem einen KFB tituliert?
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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@Ernie: Ne "zu gleichen Teilen an die Klägerin" und dann kommt der Gesamtbetrag.
@Secret: Das ist natürlich auch eine Möglichkeit! Macht das das Gericht, dass die mir KFBs zuschicken? Dazu müsste ich den alten aber dann zurückschicken ans Gericht oder?
@Secret: Das ist natürlich auch eine Möglichkeit! Macht das das Gericht, dass die mir KFBs zuschicken? Dazu müsste ich den alten aber dann zurückschicken ans Gericht oder?
Nein, brauchste nicht hinschicken. Einfach nur hinschreiben, dass Ihr beantragt, für jeden Kostenschuldner / Beklagten eine Ausfertigung des Bescheids zu fertigen und Euch auszuhändigen.
@ secret: dann macht aber das ganze ja überhaupt keinen sinn mehr...
was ist denn der grund fürs aushändigen der titel? dass die seite die bezahlt hat weiß dass die gegenseite keinen zur vollstreckung geeigneten titel mehr in händen hält, falls ihr in 20 jahren die idee kommen sollte nochmal zu vollstrecken (denn solang heb nicht mal ich meine kontoauszüge auf ).
das heißt dann aber auch dass die seite die bezahlt hat den vollstreckbaren titel ausgehändigt haben will, nicht nur irgendeine ausfertigung.
bei eurer konstellation gibts dann m.E. nur zwei möglichkeiten: entweder das gericht stellt vier vollstreckbare ausfertigungen des KFB aus, also eine für jeden schuldner, der was tragen muss. dann muss aber natürlich jede ausfertigung nur über ein viertel sein. (das war wohl nicht so)
oder es gibt nur eine einzige vollstreckbare ausfertigung über den gesamtbetrag. dann hast du recht und die muss zurück an den mandanten da sie ja noch zum vollstrecken genutzt werden kann. in dem fall müsstet ihr dann aber den anderen schuldnern die gezahlt haben entsprechend bestätigen dass sie raus sind, also zum beispiel schriftlich bestätigen, und das auch auf dem KFB entsprechend vermerken. wobei letzteres allein nicht ausreichend sein kann, denn der gläubiger kann ja in 10 jahren sagen "upps, das original is verloren" und sich nen neuen titel holen.
janz schön kompliziert
was ist denn der grund fürs aushändigen der titel? dass die seite die bezahlt hat weiß dass die gegenseite keinen zur vollstreckung geeigneten titel mehr in händen hält, falls ihr in 20 jahren die idee kommen sollte nochmal zu vollstrecken (denn solang heb nicht mal ich meine kontoauszüge auf ).
das heißt dann aber auch dass die seite die bezahlt hat den vollstreckbaren titel ausgehändigt haben will, nicht nur irgendeine ausfertigung.
bei eurer konstellation gibts dann m.E. nur zwei möglichkeiten: entweder das gericht stellt vier vollstreckbare ausfertigungen des KFB aus, also eine für jeden schuldner, der was tragen muss. dann muss aber natürlich jede ausfertigung nur über ein viertel sein. (das war wohl nicht so)
oder es gibt nur eine einzige vollstreckbare ausfertigung über den gesamtbetrag. dann hast du recht und die muss zurück an den mandanten da sie ja noch zum vollstrecken genutzt werden kann. in dem fall müsstet ihr dann aber den anderen schuldnern die gezahlt haben entsprechend bestätigen dass sie raus sind, also zum beispiel schriftlich bestätigen, und das auch auf dem KFB entsprechend vermerken. wobei letzteres allein nicht ausreichend sein kann, denn der gläubiger kann ja in 10 jahren sagen "upps, das original is verloren" und sich nen neuen titel holen.
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***
You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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Natürlich die Übersendung vollstreckbarer Ausfertigungen beantragen. Sonst macht es logisch keinen Sinn, eine einfache Ausfertigung auszuhändigen.
und das gericht stellt dann vier vollstreckbare ausfertigungen über vier mal den gesamtbetrag aus?
kann ich mir irgendwie nich vorstellen, aber wenn das so is, dann meinetwegen
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