Hilfe zu Kostenausgleich Klage- und Bew.Sich.Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ekonex
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#1

27.05.2010, 11:23

Hallo,
ich verzweifle bald an einem Kostenausgleichungsantrag und bitte daher um eure Hilfe.
(Sry, ist etwas lang) :oops:

Folgende Kostenentscheidung:

Von den Kosten des Rechtsstreits sowie des Vergleichs tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch 12,72 % und die Kläger (=Wir 2 Personen) 87,28 %. Ausgenommen sind die Kosten des Beweissicherungsverfahren AG XX, AZ XX H XX/08, diese tragen die Beklagten alleine.

GWs:

Klageverfahren: 11.844,23
Bew.Sicher.ver: 1.710,63

So jetzt meine Abrechnung:

1. Bew.Sicher.verfahren:

GW: 1.710,63

1,3 VG 3100 172,90
0,3 VG 1008 39,90
1,2 TG 3104 159,60
PTG 20,00
Summe 392,40
Ust 74,56
Endsumme 466,96

2. Klageverfahren:

GW 11.844,23

1,3 VG 3100 683,80
0,3 VG 1008 157,80
./. 1,3 VG 3100 aus
Bew.Sicher.ver -172,90 (Anrechnung? Wenn, dann so richtig oder Erhöhung mitrechnen???)
./. 0,65 GG
aus GW 4.000,00 -159,25 (Hier Rechnung aus 05/2008 also Altfall, d.h ich muss halbeGG anrechnen richtig???)
1,2 TG 3104 631,20
1,0 EG 1003 526,00
PTG 20,00
Summe, +Ust usw.

3. dann noch Abrechnung des Gegners prüfen:

1,3 VG 3100 683,80
0,3 VG 1008 157,80
1,2 TG 3104 631,20
1,0 EG 526,00
PTG 20,00
Summe, +Ust usw.

Hier frage ich mich muss der so gar nichts anrechnen? Ich würde nämlich sagen, dass er auch die Anrechnungen vornehmen muss??? Oder??? Danke
Asgoth
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#2

27.05.2010, 11:44

Bew.Sicher.ver -172,90 (Anrechnung? Wenn, dann so richtig oder Erhöhung mitrechnen???)
ist streitig - ich würde sie aber nicht mit anrechnen...
aus GW 4.000,00 -159,25 (Hier Rechnung aus 05/2008 also Altfall, d.h ich muss halbeGG anrechnen richtig???)
wenn die GG nicht tituliert wurde, musst du sie im KFA auch nicht anrechnen... bei der Abrechnung mit eure Mandanten ist das was anderes...
Hier frage ich mich muss der so gar nichts anrechnen? Ich würde nämlich sagen, dass er auch die Anrechnungen vornehmen muss??? Oder???
Wenn der Anwalt der GS im sBV tätig war, muss er natürlich auch anrechnen... ich schätze, hier wird ganz einfach versucht, noch ein paar Euronen zu schinden, in der Hoffnung, dass es die Gegenseite nicht bemerkt...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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#3

27.05.2010, 12:00

Ok also zum Verständnis: (für mich :oops: )

Ich rechne die VG des selbst. Beweisverfahren auf die VG des Hauptverfahrens an.
Die GG aus vorgerichtlicher Tätigkeit (wurde nicht tituliert) rechne ich nicht an.
Monierung KAA des Gegners; die VG im selbst. Beweisverfahren muss im Hauptverfahren angerechnet werden!

So vielen Dank nochmals, endlich ein Lichtblick am Horizont :)
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