Klageerweiterung bei 2. VU?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
laurasameh
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 01.12.2008, 15:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#1

26.05.2010, 11:35

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Wir haben eine Sache, in der in einem Termin ein 1. VU (mit voller Abrechnung 1,3 VG und 1,2 TG) nach einem Gegenstandswert von 100.000,00 € erging. Im 2. Termin erging ein 2. VU. Hier konnten wir ja nichts mehr abrechnen, da wir beim 1. VU bereits die volle Terminsgebühr erhalten haben. Allerdings hat der Kläger eine Klageerweiterung gemacht, für die beim 2. Termin ein so genanntes 1. VU entstand. Der Gegenstandswert für die Klageerweiterung hat das Gericht jetzt auf 10.000,00 € festgesetzt.

Wie erfolgt denn jetzt für die Klageerweiterung die Abrechnung?

Mache ich eine neue Rechnung nach dem addierten Gegenstandswert?

1,3 VG nach 110.000,00 €
1,2 TG nach 110.000,00 €

Für die Klageerweiterung könnten wir meines Erachtens auch eine volle (1,2) Terminsgebühr nach 3104 abrechnen, da der Klägervertreter verspätet beim Termin anwesend war und äußerte, dass er sich nicht zur Sache äußern wird.

Danke für eure Mithilfe im Voraus.
Svala
Forenfachkraft
Beiträge: 220
Registriert: 05.03.2009, 09:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#2

26.05.2010, 13:22

Wenn für das 2. VU auch eine 1,2 TG entsteht, würde ich sagen, dass Dein Abrechnungsvorschlag richtig ist.
Antworten