Welchen Gegenstandswert muß ich ansetzen???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rak_84
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#1

26.05.2010, 10:59

Guten Morgen an Alle :D,

meine Frage ist: wir haben an die Landesversicherungsanstalt (bis jetzt alles außergerichtlich) für unseren Mandanten geschrieben, da sein Geburtsdatum in den Unterlagen falsch angegeben wurde. Wichtig ist dies für seine Rente, es geht um zwei Jahre. Nun weiss ich nicht, welchen Gegenstandswert ich ansetzen soll für die Rechnung?!? Kann mir jemand helfen???

Vielen Dank und einen schönen Tag an Alle :D.
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puppa2402
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#2

26.05.2010, 11:25

Tja, sicher bin ich mir da auch nicht, aber guck mal in § 52 GKG.
Der sagt, wenn der Sach- und Streitgegenstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte gibt, ist ein Streitwert von € 5.000,00 anzunehmen.
Vielleicht hilft Dir das weiter.
Liebe Grüße
puppa

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Re1108
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#3

26.05.2010, 11:28

Also ich würd hier vielleicht eher § 42 GKG (wiederkehrende Leistungen) zugrunde legen.
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