Welche Gebühr: Einspruch und sodann Klagrücknahme?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Carmenzita
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#21

24.05.2010, 10:55

@cjdenver

hast mich evtl. falsch verstanden, denn ich bin ja deiner Meinung. ich wollt mit meinem Bsp nur deutlich machen, wann man die 3101 bekommt. was hier eindeutig net der Fall ist, ERGO: volle Gebühr
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
cjdenver
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#22

24.05.2010, 13:46

aaaaah - okay ;)
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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