Gebühr ZV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Carmenzita
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#1

19.05.2010, 16:48

Schilderung:

im 1. Rechtszug hat sich Mdt selbst vertreten. wir wurden dann im Berufungsverfahren vom Mdt beauftragt ihn zu vertreten. Für das Berufungsverfahren wurde uns PKH bewillgt.

Gegenseite hat Recht bekommen und die ZV aus dem Urteil der 2. Instanz betrieben, zu dem Az. des Amtsgerichts (I. Instanz). wir hatten zwischenzeitl. die II Instanz nach PKH abgerechnet.

ZV wurde durch beantragten Beschluss von uns aufgehoben. Daraufhin fechtete die Gegenseite unseren Beschluss an, worauf unser Beschluss durch einen weiteren beschluss aufgehoben wurde. ERGO: ZV ging weiter, mit dem Vermerk des AG: wir müssten Vollstreckungsgegenklage einreichen.

das taten wir dann auch - unter Bewiligung von PKH, welchem stattgegeben wurde - und auch schon abgerechnet ist.

Meine Frage: wie würdet ihr unser Vorgehen, bezügl. der ZV der Gegenseite, abrechnen?
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#2

19.05.2010, 17:16

Hmm was habt ihr denn genau gemacht bzgl. der ZV? Ich krieg das gerad net zusammen. Außer dem Antrag auf Aufhebung der ZV oder was auch immer ihr gestellt habt habt ihr doch gar nichts gemacht oder?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

20.05.2010, 09:02

Also, wir haben über das AG gestritten, was bedeutet:

Es gab ja eine Klage gegen unseren Mdt, da haben wir ihn aber noch nicht vertreten, und es erging ein Urteil. GE legte Berufung ein und Mdt beauftragte uns. Es erging ein Berufungsurteil und die Sache ging wieder an das AG.

Unser Mdt wurde in dem Urteil (das gegen ihn in der Berufung erwirkt wurde) aufgefordert, ERklärungen über sein Einkommen in versch. Zeiträumen anzugeben. Da er das nicht tat, hat die Gegenseite im WEge der ZV ein Zwangsgeldbeschluss beantragt, der dann auch erging. Wir haben dann das GErichtr gebeten, diesen Beschluss aufzuheben und dies geschah dann auch. DIe Gegenseite hat hiergegen Rechtsmittel eingelegt und unser erwirkte Beschluss zur Aufhebung des Zwangsgeldbeschlusses wurde widerrum aufgehoben - ZV konnte weiterbetrieben werden.

Daraufhin erhoben wir Vollstreckungsgegenklage. es folgte ein ewiges Hickack...ich versuche dir mal alles zu ersparen (in dieser Sache habe ich 6! ! ! Gerichtsaktenzeichen!!!)

Das Ende vom Lied: In unserem Klageverfahren (VOllstreckungsgegenklage) erging ein Urteil, in dem wir Recht bekamen. U. a. sollte die Gegenseite das erste gegen unseren Mdt erwirkte Urteil an uns herausgeben.(diese erste Berufungsgeschichte)

Was tat die Gegenseite, sie erweiterte die erste Klage!!! (die Sache wo wir noch nicht beauftragt worden waren, sondern erst in der Berufunginstanz) es fand ein Termin statt und es erging ein weiteres Urteil.

Meine frage: was kann ich denn in der ersten Sache (Klage gegen unseren Mdt-Urteil-Berufung der Gegenseite-ZV gegen unseren Mdt-Klageerweiterung-Termin-Urteil) abrechnen. Ich weiß es ist echt kompliziert. Aber ich bin mittlerweil zum Schluss gekommen, dass ich ne 3100 und 3104 VV nehme.

Help,...I need somebody HElP,...does it anybody....HE..e..ee.eelp!!! :lol:
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#4

20.05.2010, 09:04

Ich hatte deinen Eingangspost so verstanden, dass die Sache schon abgerechnet sei insgesamt. Nach deinen Schilderungen eingangs habe ich nicht gesehen, dass da noch irgendwelche anderen Gebühren entstanden sein sollen.
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#5

20.05.2010, 10:06

doch, es sind noch andere Gebühren, zu anderen Gerichtsaktenzeichen entstanden. die sind aber schon abgerechnet.

Nur diese Sache um die es mir geht, da bin ich mir halt nicht sicher. Ich weiß, dass ich ne Terminsgebühr, die hier in jeden Fall entstanden ist, nur im Zusammenhang mit einer Betreibsgebühr (hier 3100?) abrechnen kann.

Gott ich mach wieder nen Gewese...manchmal mach ich es mir schwerer, als die Sache im Grunde ist.

Also, dann rechnen ich jetzt 3100 und 3104VV?
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#6

20.05.2010, 10:09

Wirklich kompliziert :D Ich würde aber da auch dann die 3100 und die 3104 abrechnen, was anderes wüsste ich jetzt auch nicht.
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#7

20.05.2010, 10:34

weißt du was... ich mach das jetzt auch einfach! - habe ja auch viel zu lange darüber nachgedacht! -

wenn mein Chef was anderes denkt, wird er es mir sagen.

dickes DANKE an Dich!!!
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#8

20.05.2010, 10:35

Gern geschehen, obwohl ich ja nun nicht wirklich viel getan hab :oops: :wink:
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