KfA Akteneinsicht Antrag a. gerichtliche Entscheidung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Betzman77
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#1

19.05.2010, 15:38

Hallo an alle!

Bei folgendem Problem stehe ich ein wenig auf dem Schlauch.

Unser Mandant ist wg. Untreue angeklagt. Ein Dritter (nicht der Geschädigte)
stellt einen Antrag auf Akteneinsicht nach § 475 StPO.
Wir treten dem Antrag entgegen.
Verfügung der StA, dass AE gewährt wird nach § 475 StPO.
Wir stellen eine Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem § 478 III, 475, 161a III StPO.
Diesen "verlieren" wir, weil unbegründet, diesbzgl. Beschluss des LG.

Ich sehe in der Akte hierzu keine einzige Stellungnahme oder Tätigkeit dieses "Dritten".

Nun kam heute ein KfA des RA des Dritten:

...wird beantragt die dem "Dritten" durch den Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Beschuldigten entstandenen Kosten gegen den Besch. festzusetzen und den festgesetzten Betrag gem § 104 ZPO zu verzinsen.

die zu erstattenden Gebühren u. Auslagen berechnen sich wie folgt:

Verfahrensgebühr §§ 2,14 RVG, Nr. 4302 Nr. 2 VV 135,00 €

Dazu soll jetzt von mir eine Stellungnahme raus.

Nun verstehe ich nicht, welche Einzeltätigkeit der Gegner nun nach Nr. 4302 Nr. 2 VV abrechnen will....

Hilfe wäre toll!!!!!!
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#2

19.05.2010, 15:42

Der "Dritte" müßte ja im Beschwerdeverfahren, bzw. diesem Verfahren des AgE, tätig geworden sein, damit ihm Kosten ersetzt werden. Der ursprüngliche AE-Antrag kann jedenfalls nicht gemeint sein, bzw. ist nicht über die Kostenentscheidung erstattungsfähig. Da er Ziff.2 gewählt hat, wird er wohl diesen Antrag gemeint haben. Allerdings reicht es ja aus, daß er den "Dritten" im Verfahren vertreten hat, z.b. wird er wohl die Entscheidung des LG entgegengenommen und mit seinem Mandanten besprochen haben. Dafür ist die 4302 Ziff.3 entstanden.

Ich würde schreiben, daß eine Tätigkeit im Verfahren nicht erkennbar ist und deshalb erstattungsfähige Gebühren aus Eurer Sicht nicht entstanden sind. Und dann hoffen. :mrgreen:
Betzman77
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#3

19.05.2010, 16:18

So was hatte ich auch vor....ich dachte nur ich übersehe irgendwas ;-)
:thx
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