KFA - Versäumnisurteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Badeschlappe26
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#11

18.05.2010, 16:32

Jupp. M. E. schon.

Die 2.667 Euronen waren doch im 1. Termin noch gar nicht anhängig - geht ja schlecht, waren ja noch nicht mal fällig. Verhandelt im 1. Termin wurden also über die bis dahin anhängigen Sachen - 11.596 Euronen.

Und das VU im 2. Termin gabs dann über was anderes, als im 1. Termin verhandelt wurde - also die 2.667 Euronen.

Und dann Abgleich 15 III.
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#12

18.05.2010, 16:36

Genau. Sobald ein SW-Beschluß existiert, ist alles andere völlig egal. Das ist der erste Blick. Und dann 1,3 VG und 1,2 TG. Eine 0,5 TG aufs VU nach 1,2 TG bei Verhandlung gibts nicht.
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Badeschlappe26
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#13

18.05.2010, 16:49

Ach - keiner versteht mich.

Im 1. Termin waren doch nur nur die 11.596,00 Euronen anhängig - zweifelsohne also 1,2 TG aus dem Betrag.

Und was ist mit Rest???! Hääääh??? Dass aus den 11.596,00 Euronen jetzt nicht nochmal ne halbe TG entsteht, sag ich ja auch gar nicht - aber aus dem, was im 1. Termin noch gar nicht anhängig war - und das sind die 2.667,00 Euronen.

Macht zusammen - wo ihr doch so auf den festgesetzten Streitwerten rumreitet - 14.263 Euronen - wie festgesetzt.
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#14

18.05.2010, 16:54

Badeschlappe26 hat geschrieben:Ach - keiner versteht mich.
Doch ich !
Ich würde auch so abrechnen wie unter #11 !

Eigentlich hätte es in der SW-Festsetzung doch heißen müssen:
SW 11.596,00 € bis zum (Datum X)
und ab Datum X dann SW 14.263 €
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#15

18.05.2010, 16:59

DANKE Re1108! Ich war schon ein ganz klein wenig verzweifelt.
Eigentlich hätte es in der SW-Festsetzung doch heißen müssen:
SW 11.596,00 € bis zum (Datum X)
und ab Datum X dann SW 14.263 €
Hätte die Sache jedenfalls ungemein vereinfacht.

So Lachgummi: Watt machstn nu?
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#16

18.05.2010, 17:03

Badeschlappe26 hat geschrieben:Hätte die Sache jedenfalls ungemein vereinfacht.
Allerdings ! :wink:
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#17

18.05.2010, 17:23

ich kann Re1108 nur zustimmen. Festgesetzt ist nunmal festgesetzt. Wenn auch mE nicht richtig 8)
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Badeschlappe26
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#18

18.05.2010, 17:46

Es ist ja nicht zwingend falsch festgesetzt - nur unübersichtlich.
Lachgummi hat geschrieben:ich würde jetzt echt
1,3 VG
1,2 TG
und das beides über den festgesetzten streitwert
Bin jedenfalls mal gespannt, ob das durchgeht im KfA. Als Gegenseite würd ich nämlich meckern, dass in dem Termin, wo 1,2 entstanden sind, nur 11.296 Euronen anhängig waren - ergo es keine volle TG aus dem vollen Streitwert geben kann.

Meld dich mal, wenn du was vom Gericht hast.
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Lachgummi
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#19

18.05.2010, 17:51

wissta wat.. ? ich bin einfach zum anwalt. hab gesagt, dass ich wegen dem streitwert fast verzweifel. wir sind jetzt darauf gekommen, die 1,3 und die 1,2 über den festgesetzten streitwert abzurechnen
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#20

18.05.2010, 17:55

Dann sag aber wirklich mal Bescheid, obs so durchgeht, OK?
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