...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Supersekretärin
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#1
18.05.2010, 15:48
Ich stehe auf dem Schlauch und komm ni zu ner Lösung..
GW ist festgesetzt auf:
3.750 € für Prozess
5.200 € für Vergleich
Ich hab jetz:
1,3 VG aus 3.750 €
0,8 VG-Diff. aus 1.250 €
1,2 TG aus 5.000 €
1,5 EG aus 1.250 €
1,0 EG aus 3.750 €
VG-Kürzung
Ist das richtig? Oder ist das Quatsch??
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
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gkutes
#2
18.05.2010, 15:51
wenn der SW für den Vergleich auf 5000 festgesetzt wurde, und du die EG auch noch nach § 15 kürzt, dann ist die Rg richtig
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Zaubermaus007
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#3
18.05.2010, 15:52
Vom Prinzip her finde ich das richtig. Aber Differenz müsste 1.450 EUR sein?! Und die EG müsste evtl. auch gekürzt werden. Maximal eine 1,5 Gebühr aus 5.200 EUR.
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sunny84
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#4
18.05.2010, 15:52
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
gkutes
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#5
18.05.2010, 15:56
Die EG Kürzung führt das Progrämmle ni mit auf, weil 1,5 aus 5.000 € mehr wäre.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
für die schnelle Antwort!!
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#6
18.05.2010, 15:59
Oh danke, hab mi oben verschrieben, sind nur 5.000 für Vergleich! Aber da isses ja richtig.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)