Abrechnung mit Vergleichsmehrwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Supersekretärin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 304
Registriert: 28.11.2007, 14:23

#1

18.05.2010, 15:48

Ich stehe auf dem Schlauch und komm ni zu ner Lösung..

GW ist festgesetzt auf:
3.750 € für Prozess
5.200 € für Vergleich

Ich hab jetz:
1,3 VG aus 3.750 €
0,8 VG-Diff. aus 1.250 €
1,2 TG aus 5.000 €
1,5 EG aus 1.250 €
1,0 EG aus 3.750 €
VG-Kürzung

Ist das richtig? Oder ist das Quatsch?? :shock:
gkutes

#2

18.05.2010, 15:51

wenn der SW für den Vergleich auf 5000 festgesetzt wurde, und du die EG auch noch nach § 15 kürzt, dann ist die Rg richtig
Zaubermaus007
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 566
Registriert: 19.05.2009, 08:47
Beruf: Justizobersekretärin
Wohnort: Hinterm Aktenberg

#3

18.05.2010, 15:52

Vom Prinzip her finde ich das richtig. Aber Differenz müsste 1.450 EUR sein?! Und die EG müsste evtl. auch gekürzt werden. Maximal eine 1,5 Gebühr aus 5.200 EUR.
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#4

18.05.2010, 15:52

:zustimm gkutes
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Benutzeravatar
Supersekretärin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 304
Registriert: 28.11.2007, 14:23

#5

18.05.2010, 15:56

Die EG Kürzung führt das Progrämmle ni mit auf, weil 1,5 aus 5.000 € mehr wäre.

:thx für die schnelle Antwort!!
Benutzeravatar
Supersekretärin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 304
Registriert: 28.11.2007, 14:23

#6

18.05.2010, 15:59

Oh danke, hab mi oben verschrieben, sind nur 5.000 für Vergleich! Aber da isses ja richtig.

:thx
Antworten