Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Teilzahlung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Cindy_Knopf
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#1

12.05.2010, 16:48

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Nach Aufforderungsschreiben zahlt der Gegner einen Teilbetrag in HÖhe von EUR 50,00, welcher unsere Kosten aus dem Aufforderungsschreiben in Höhe von EUR 46,41 und anteilige Zinsen deckts. Danach zahlt der Gegner nicht mehr und ich möchte einen Mahnbescheid machen. Nun wollte ich so vorgehen, dass die Hauptforderung bestehen bleibt, ich die restlichen Zinsen im Mahnbescheid bei ausgerechneten Zinsen eingebe und nur einen Minderungsbetrag von EUR 16,25 angebe, nicht aber außergerichtliche Kosten, da diese ja schon bezahlt sind. Meines Erachtens muss ich den Minderungsbetrag aber auf jeden Fall angeben, da dieser ja angerechnet werden muss. Mein Chef sag, dass wäre so falsch. :cry:
Wer kann mir helfen :roll:
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Silvia
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#2

12.05.2010, 20:03

Hallo,

könnte man vielleicht die Anrechnung bereits bei der Geschäftsgebühr vornehmen
und die Teilzahlung entsprechend nur auf die verminderte Geschäftsgebühr anrechnen?

Im Mahnbescheid kann dann die volle Verfahrensgebühr berechnet werden!

Ob das so geht, weiß ich aber nicht. So einen Fall hatte ich auch noch nie !

Liebe Grüße
Silvia
Cindy_Knopf
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#3

17.05.2010, 09:32

Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort. Hm.......das weiß ich jetzt leider auch nicht..............

Trotzdem vielen lieben Dank
:thx http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4&t=39769#" target="blank
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Badeschlappe26
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#4

17.05.2010, 10:00

M. E. kannst du das so machen, wie du selbst vorhattest. Die GG mindern geht nicht - das RVG sagt nun mal, dass die VG gemindert wird.

Du rechnest doch die Zahlung erst auf Kosten, dann auf Zinsen und dann auf Hauptforderung an. Wenn du mit der Zahlung die Kosten erledigst und die Zinsen auch teilweise, brauchst du sie nicht mehr titulieren.

In den Mahnbescheid nimmst du dann nur noch die Hauptforderung und die anteiligen Zinsen, die du ja - wie du auch vorhast - bei ausgerechnete Zinsen eintragen willst.

Und weil die Geschäftsgebühr ja voll bezahlt ist - musst du dann anteilig anrechnen. Wenn du die anteilige GG nicht anrechnest, würdest du ja am Ende mehr tituliert bekommen, als das RVG dafür vorsieht - ergo: anrechnen. Also nur die Anrechnung vornehmen, ohne eine GG in den MB einzutragen.
Es grüßt

die Schlappe
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Cindy_Knopf
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#5

17.05.2010, 11:37

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe :thx
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