Brauche Hilfe wegen Anrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
florentina07
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#1

11.05.2010, 11:15

Ich habe grade ein Brett vor dem Kopf und bin mir sicher, dass das hier eine blöde Frage ist, aber Hilfe brauche ich trotzdem :oops:

Soll eine Kostenrechnung erstellen über

1,3 Geschäftsgebühr ...
1,3 Verfahrensgebühr ..

unter Anrechnung von 0,65 auf die Verfahrensgebühr

Ich bin heute zu blöd das zu kapieren, sorry :cry:
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gkutes

#2

11.05.2010, 11:17

na halt die GG wie üblich anrechnen :wink:

1,3 GG
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1,3 VG
-0,65 GG
postpauschale
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Mietzemau
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#3

11.05.2010, 15:17

Ich hätte was die Anrechnung betrifft auch mal ne Frage, nur so rein Interessenhalber. Gegner sollte nur die hälftigen Verfg. im KFA geltend machen (Vergleich):Wenn ne 1008 Erhöhungsgebühr entstanden ist zu ner 3100, wird dann ne 0,95er angerechnet oder ne 0,75er?

Der Gegner hat ne 0,95er angerechnet, ich wäre aber für die 0,75er auch wenn ich weiß das es ne eigentständige Gebühr ist und nicht mit in die Anrechnung fällt. Aber laut Beispiel im Buch wurde trotzdem nur ne 0,75er angerechnet :?:
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#4

11.05.2010, 15:46

Mietzemau hat geschrieben:... ich wäre aber für die 0,75er auch wenn ich weiß das es ne eigentständige Gebühr ist und nicht mit in die Anrechnung fällt. Aber laut Beispiel im Buch wurde trotzdem nur ne 0,75er angerechnet :?:
Das seh ich auch so, in Nr. 2300 heißt es wörtlich:
"...wird die Hälfte dieser Gebühr nach dem Wert des Gegenstands, der in das Verfahren übergegangen ist, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, angerechnet."[/i]

An deiner Stelle würde ich aber nichts dagegen unternehmen. Wenn die Gegenseite zu viel anrechnet, könnt Ihr Euch doch freuen ! :wink:
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#5

11.05.2010, 17:32

seh das genauso.
wenn es zu eurem vorteil ist hat die Gegenseite nunmal pech
aber ansonsten anrechnung nicht höher als 0,75
Lieber Gott! Gib mir die Weisheit, meinen Chef zu begreifen. Gib mir die Liebe, ihm zu verzeihen. Gib mir die Geduld, seine Taten zu begreifen. Aber lieber Gott, schenk mir keine Kraft. Denn wenn du mir Kraft gibst, haue ich ihm eine rein.
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#6

11.05.2010, 19:27

Ja vielen Dank. Mich hatte das nur interessiert, weil mein Chef da anderer Meinung war und wir uns darüber unterhalten hatten und ich dann doch ein wenig verunsichert war.
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gkutes

#7

12.05.2010, 09:36

es kursieren leider immer noch drei meinungen für die Anrechnung einer erhöhten Gebühr. Hier konnte man sich noch nicht auf etwas einigen

1. gar nicht anrechnen
2. erhöhte Gebühr maximal anrechnen
3. die halbe Erhöhung extra anrechnen.

im obigen Beispiel wurde Version 3 hergenommen.
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#8

30.08.2010, 10:04

*räusper*..ich hab da mal ne Frage...gott ist mir das peinlich..aber ich peil es heute wirklich nicht.

Ich hab außergerichtlich den Mandanten nur ne 0,8 Geschäftsgebühr berechnen sollen...jetzt stell ich die Gebühren für den gerichtlichen Vorgang in Rechnung...was rechne ich jetzt an?...0,65 ?..oder weniger?...ich bin mir gerade echt unsicher.

Danke für eure HIlfe
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Liesel
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#9

30.08.2010, 10:09

Die GeschG wird zur Hälfte, max. mit einem Satz von 0,75 angerechnet. Wenn du nur eine 0,8 GeschG abgerechnet hast, mußt du diese zu 0,4 auf die VG anrechnen.
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#10

30.08.2010, 10:12

Super danke, dann hatte ich ja schon mal den richtigen Instinkt...jetzt muss ich bei meinem blöden Programm nur noch schauen wie ich das mache....da ich da nämlich noch nichts zu gefunden hatte, war ich jetzt verunsichert, ob ich in die richtige Richtung denke.

Danke dir.
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