Kostenfestsetzung bei Streitwertbeschwerde

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Inara
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#1

11.05.2010, 09:08

Hallo Leute,

kann mir jemand sagen, ob wir eine Kostenfestsetzung beantrage müssen, obwohl wir Streitwertbeschwerde einlegen bzw. einlegen wollen?

Wir haben vom Gericht den gegnerischen Kostenfestsetzungsantrag bekommen und sollen innerhalb einer Woche unseren Kostenfestsetzungsantrag stellen, da sonst das Gericht über den Antrag des Gegners ohne unsere etwaigen Kosten zu berücksichtigen entscheidet. Die Kosten können zwar nachträglich geltend gemacht werden, jedoch haften wir dann für Mehrkosten die durch das nachträgliche Verfahren entstehen. Ich seh das aber für nicht sehr sinnvoll an, da wir ja eine Streitwertbescherde vorhaben!

Kann mir jemand hier weiter helfen bzw. wo kann ich hierzu was finden.

Danke im Voraus.

GLG
strohblume
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#2

11.05.2010, 09:35

Habt Ihr denn schon Streitwertbeschwerde eingelegt?
Liebe Grüße Strohblume
gkutes

#3

11.05.2010, 09:37

Ich würde nun Streitwertbeschwerde einlegen und gleichzeitig beantragen, über den KFA der Gegenseite noch nicht zu entscheiden, bis die SW-Beschwerde durch ist. Müsste doch eigentlich so gehen
Inara
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#4

11.05.2010, 09:38

ja haben wir strohblume, eben nochmal geschaut
strohblume
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#5

11.05.2010, 09:40

Dann würde ich dem Gericht dies mitteilen und wie gkutes schon geschrieben hat, beantragen, dass über den KFA der Gegenseite noch nicht entschieden wird bis eine Entscheidung bezüglich des Streitwertes vorliegt.
Liebe Grüße Strohblume
Inara
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#6

11.05.2010, 09:44

ok, dann schreib ich das dem Gericht mal, vielen Danke
Inara
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#7

11.05.2010, 09:56

würdet ihr das so schreiben, hört sich noch nicht ganz gut an finde ich:

nehmen wir Bezug auf die Verfügung des Gerichts vom 07.05.2010 und teilen mit, dass wir am 28.04.2010 Streitwertbeschwerde eingelegt haben.

Wir beantragen, über den Kostenfestsetzungantrag der Gegenseite noch nicht zu entscheiden, bis eine Entscheidung bezüglich des Streitwertes vorliegt.
Inara
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#8

11.05.2010, 09:58

Bis zur Entscheidung wird unsererseits noch keine Kostenfestsetzung beantragt.



viell. das noch dazu
strohblume
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#9

11.05.2010, 10:16

Ich würde noch dazu schreiben:

Ein Kostenausgleichsantrag erfolgt ......seits nach Entscheidung über die Streitwertbeschwerde.
Liebe Grüße Strohblume
Inara
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#10

11.05.2010, 10:20

ok, dann lass ich das mal so und schreib dies noch dazu danke
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