Gebühren abrechnen bei Untervollmacht und Terminsvertretung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14422
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#11

10.05.2010, 14:26

Das würd ich mir sparen - einfach deshalb, weil die Kammer dagegen eh nix machen kann. Glaub ich. Wenn Du (hoffentlich) eine aussagekräftige schriftliche Vereinbarung getroffen hast, würde ich dann eher mit gerichtlicher Geltendmachung drohen.
CFK
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 10.05.2010, 13:28
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Andere
Wohnort: Heuchelheim
Kontaktdaten:

#12

10.05.2010, 14:52

Na ja, eine explizite schriftliche Vereinbarung haben wir nicht getroffen.
Der Kollege hatte per Fax und email angefragt, ob ich den Termin wahrnehmen kann und die Gebühren im Verhältnis 2/3 zu 1/3 geteilt würden. Ich hatte dann bestätigt, daß ich den Termin wahrnehmen kann, ohne auf die Gebührenteilung einzugehen.

Später habe ich ihm dann eine Rechnung übermittelt, die die 1,3 und 0,65 Verfahrensgebühr, 0,5 Terminsgebühr nebst 2 x Auslagenpauschale und MwSt. ausweist und das sich hieraus ergebende Drittel in Rechnung gestellt.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14422
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#13

10.05.2010, 15:19

Tja, dann evtl mal telefonieren. Jedenfalls würd ich ihm das nicht so durchgehen lassen. Die Anrechnung interessiert Dich doch nicht - es geht bei Gebührenteilung immer entweder um alle entstandenen oder um alle festsetzbaren gerichtlichen Gebühren. Alles andere ist lebensfremd.
andreaz
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 26.03.2010, 12:49
Software: RA-Micro

#14

10.05.2010, 17:02

Nee, also das würde ich auch nicht durchgehen lassen. 1/3 von 0,3 ... Die Anrechnung ist eh falsch.
Noch gibts ein RVG. Das ist ziemlich miese Austrickserei unter Kollegen. Ich würde mir mein Geld mittels Mahnbescheid holen, wenn der nicht freiwillig zahlt.
Antworten