Abrechnung Familienrecht Ehewohnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nadine_18
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#1

07.05.2010, 08:21

Guten Morgen,
stehe hier vor einem Problem und komme nicht weiter.
Ehewohnung und Nutzungsentschädigung soll abgerechnet werden so nun meine Frage bei der Ehewohnung hätte ich jetzt den Festwert von 4.000,00 € genommen aber die Nutzungsentschädigung was nehme ich hier? Ist das nicht mit dem Festwert schon abgegolten?? Oder kann ich hier die Kaltmiete x Anzahl der Monate nehmen wo bisher alleine darin gewohnt wurde? Was kommt alles dazu zu Nutzungsentschädigung Telefonkosten, Strom etc... ich steh hier irgendwie auf dem Schlauch und finde keine passende Regelung dazu.

Vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen.

Vielen Dank schonmal..
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nephele
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#2

07.05.2010, 08:32

Hat das Gericht die 4.000 Euro festgesetzt?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Nadine_18
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#3

07.05.2010, 08:35

wir sind bis jetzt nur außergerichtlich tätig
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nephele
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#4

07.05.2010, 08:57

Ist das der Wert auf dem FamFG? Ich kann den § grad ned finden, aber das ist nach neuem Recht nicht mehr 12 x Kaltmiete. Hatten wir letztes Jahr nämlich auch irgendwann, da meinte die Mandantin nach dem FamFG wär der Gegenstandswert geringer, ihre Sache wurde aber noch nach altem Recht abgerechnet, deswegen musste ich den § raussuchen. Die Akte ist aber schon abgelegt, deswegen kann ich grad nicht nachgucken...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Nadine_18
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#5

07.05.2010, 09:03

ich glaube das war der § 48. aber kann ich nutzungsentschädigung auch abrechnen und wie?
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