Überwachung Ratenzahlung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
SandyS
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 92
Registriert: 23.11.2008, 20:18

#1

05.05.2010, 12:48

Hallo.

ich habe hier eine Akte, die zwar gerichtlich mit einem Vergleich abgeschlossen ist, jedoch vereinbart wurde, das die Gegenseite an uns Raten zahlt. Die Zahlungen laufen schon über einen langen Zeitraum. Zwischendurch gab es immer wieder Unterbrechungen und Aufforderungen durch uns. Oft wurden die Ratenzahlungen, nachdem wir dem zugestimmt hatten, auch für 3 Monate ausgesetzt.

Unser Mandant hat eine RSV. Wie ist das nun, kann ich gegenüber der RSV irgendeine Gebühr (vielleicht Geschäftsgebühr für Aufforderung) geltend machen, oder ist dies alles schon mit der Einigungsgebühr abgedeckt?

Es muss doch eine Möglichkeit geben, den Mehraufwand, den man hier hat, ersetzt zu bekommen?

Danke schon mal im Voraus

Sandy
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#2

05.05.2010, 13:05

wenn das Geld an euch gezahlt wird, könntet ihr eine Hebegebühr abrechnen.
Wenn mit Eurem Einverständnis Ratenzahlungen ausgesetzt wurden, d. h., die Restforderung nicht komplett fällig gestellt wurde, gibt es keine weitere Gebühr. Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Schuldner sich nicht mehr an die RZV halten würde und ihr sodann den Restbetrag fällig stellen würdet und ihn erneut zur Zahlung auffordern würdet, dafür gäbe es noch einmal eine 1,3 GG.
SandyS
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 92
Registriert: 23.11.2008, 20:18

#3

05.05.2010, 14:59

Vielen vielen Dank,

könntest Du mir sagen, wo das mit der erneuten 1.3 GG steht. Wir hatten zwar Zahlungsauffschub gewährt, doch dieser ist schon lange vorbei und wir könnten jetzt sagen, dass der Restbetrag fällig wird.
:thx
SandyS
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 92
Registriert: 23.11.2008, 20:18

#4

06.05.2010, 08:39

Guten Morgen,

weiß irgendjemand, wo ich hierzu etwas finden kann??
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#5

06.05.2010, 09:35

Dann gibt es aber nur eine 0,3er nach 3309. Ihr habt doch einen Titel. Insofern ist euer Schreiben doch dann eine ZV-Androhung.

Beim STW musst du aufpassen, wie der Vergleich formuliert ist. Steht drin: "Monatliche Ratenzahlung. Bei Verzug von mehr als ... Tagen wird der Restbetrag sofort fällig" oder ähnlich, ist dein Restbetrag der STW.

Steht aber nur drin: "monatliche Raten, jeweils zu zahlen bis zum ... eines jeden Monats" wird monatlich immer nur die Rate fällig. Dann wären nur die säumigen Raten euer STW.
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
SandyS
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 92
Registriert: 23.11.2008, 20:18

#6

06.05.2010, 11:06

Daran habe ich noch gar nicht gedacht. Vielen Dank
Antworten