Anrechnung GG auf VG im Beweissicherungsverf.?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Dagmar
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 65
Registriert: 01.11.2006, 10:26
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte jetzt im Notariat tätig
Wohnort: Frankfurt/Main

#1

04.05.2010, 12:29

Hallo Ihr Lieben,

habe mal wieder eine Gebührenfrage. :?

So, wir waren außergerichtlich tätig und haben, nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht ersichtlich war, ein Antrag auf Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens gestellt.
Nachdem dann doch eine außergerichtliche Einigung erfolgte, wurde der Antrag zurück genommen.

Wie rechne ich das ab? :?:

So eventuell???

GG 1,3
Ausl.
MwSt.

VG im Beweisverf. 1,3
Ausl.
MwSt.

Keine Anrechnung der GG, weil es sich um eine gesonderte Angelegenheit handelt? Bin mir nicht sicher. Zivilprozessverfahren zur Hauptsache wurde nicht eingeleitet.

Schon mal Danke im voraus.
Liebe Grüße
Dagmar
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#2

04.05.2010, 12:47

Es fehlt die Einigungsgebühr und zwar in Höhe von 1,5 nach 1000 VV. Meines Erachtens müsste jedoch die Geschäftsgebühr angerechnet werden im Beweisverfahren. Bin mir darüber aber nicht sicher.
gkutes

#3

04.05.2010, 13:12

ein Beweisverfahren ist auch ein gerichtliches Verfahren. Die GG muss deshalb angerechnet werden. EG iHv 1,5 wegen 1003 VV
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

04.05.2010, 13:20

Also m.E. beträgt die EG hier 1,0 nach 1003. Das Verfahren war ja gerichtlich anhängig.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#5

04.05.2010, 16:08

Dann guck mal in die Nr. 1003 VV RVG. Das steht eindeutig "ein anderes als ein selbständiges Beweisverfahren anhängig" :wink:
Die 1,5 EG ist also richtig.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
rosa

#6

04.05.2010, 16:15

1. GG anrechnen
2. 1,5 EG
Benutzeravatar
kora
Forenfachkraft
Beiträge: 202
Registriert: 28.11.2008, 14:08
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#7

04.05.2010, 16:56

ja, würd ich auch sagen,
1,3 GG
+ Aulagen
+ USt.

1,3 VG
- 0,65 GG
+ Aulagen
+ USt.
Benutzeravatar
kora
Forenfachkraft
Beiträge: 202
Registriert: 28.11.2008, 14:08
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#8

04.05.2010, 16:57

ach ja, und natürlich die 1,5 EG. :oops:
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#9

04.05.2010, 16:59

@Kora:
Ich wollte gerade schon :protestier en... :wink:
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#10

04.05.2010, 18:39

Upps, habe ich mich geirrt. :oops: Sorry!
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten