hab einen KfA zu prüfen und grübel gerad, ob der tatsächlich richtig ist. Es geht um folgenden Fall:
1. Mahnverfahren gegen Mandanten
2. Widerspruch unsererseits
3. Klagebegründung mit Antrag, Mdt. zur Zahlung v. 1.213,80 € nebst Zinsen, 10,-- € vorgerichtlicher Mahnkosten, 6,.-- € Bankrücklastkosten + 156,50 € vorgerichtliche Anwaltsgebühren zu verurteilen
4. T. wird anberaumt
5. Klagstattgebendes Urteil ergeht, wonach Mdt. 1.213,80 € nebst Zinsen sowie 10,-- € Mahnkosten zu zahlen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Jetzt kommt folgender KfA der Gegenseite:
1,3 nach 3100
abzlg. 0,65 GG
1,2 nach 3104
PuT
Reisekosten
Gerichtskosten
Ich kapier den KfA net. Ist der richtig? Muss hier nicht die Geb. fürs Mahnverfahren angerechnet werden, net die GG?
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