UBV - Gebührenteilung - kein Termin -

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mesotty
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#1

26.04.2010, 18:08

Hallo wir haben eine Sache in Untervollmacht bekommen. Mit volgender Gebührenvereinbahrung. Die vor dem AG anfallenden und festsetzungsfähgigen GEb. sollen hälftig geteilt werden.

Wir haben vor dem Gericht angezeigt, dass wir beauftragt worden. Dann erhielen wir keine Nachricht mehr von den HBV. Auf Nachfrage teilten diese uns mit, dass wir RG stellen sollen, da sie Antrag auf Durchführung d. streitigen Verfahrens zurückgenommen haben.

Wir haben gem. Vereinbarung gesetzliche festsetzungsfähige Geb. berechnet und due 2 geteilt.

1,3 VG 3100
0,65 VG 3401,3100

Die Hälfte davon ist höher, als der uns eigentlich zustehende Teil. Genau das haben uns jetzt auch die HBV zurückgeschrieben, dass das Gebührenteilungsabkommen hier nicht greift, da wir über unseren gesetzlichen Anspruch hinaus keinen weiteren Anspruch auf Gebühren haben.

Klingt für mich auch vollkommen logisch, nur hab ich die Akte jetzt und soll das prüfen, da kann ich eigentlich nicht antworten klingt logisch.

wisst ihr ob es dazu Fundstellen gibt, oder hattet ihr schoneinmal so einen FAll.
Würde mich über Antworten freuen.
conni
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#2

27.04.2010, 10:29

Hallo,
schau mal hierzu in RVG für Anfänger, Enders, 14. Aufl, dort Rd-Ziffer 1337

LG
mesotty
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#3

27.04.2010, 14:35

danke dir, :thx

so kann ich wenigstens was zu meiner Antwort dazulegen.

lg
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