Kostenfestsetzung! (Gegenüberstellung Kosten)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ginie
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#1

27.04.2010, 10:43

Hillfffeeeeeeeeee! :|

Ich habe in einer Verkehrsunfallsache die Festsetzung, bzw. Ausgleichung gem §106 ZPO unserer Kosten

1,3 Verfahrensgeb. n. 3100 VV RVG
1,2 Terminsgeb. n. 3102 VV RVG
1,0 Einigungsgeb. n. 1003 VV RVG
PuT n. 7002 VV RVG
Ust n. 7008 VV RVG

beantragt. Nun bekomme ich ein Schreiben vom Gericht mit folgendem Wortlaut:

In welcher Höhe möchte der Kläger seine Kosten in der Ausgleichung den Kosten der Beklagten zu 1) und 3) und in der Ausgleichung den Kosten des Beklagten zu 2) gegenüberstellen?

Was heißt das? Was wollen die von mir? Ich versteh das nicht! :(

Weiß da jemand von euch was?

Vorab ein großes :thx und LG! Ginie
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PeeDee
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#2

27.04.2010, 10:47

Wie leutet denn die KGE?
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misspinky1984
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#3

27.04.2010, 10:47

Wie lautet denn die KGE?! Da muss ja die Kostentragung entsprechend gequotelt sein, wenn Du die Ausgleichung beantragt hast.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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lucy1510
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#4

27.04.2010, 10:47

Wer wird denn von Euch vertreten?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Badeschlappe26
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#5

27.04.2010, 10:48

Wie lautete denn die Vereinbarung hinsichtlich der Kosten?
Es grüßt

die Schlappe
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Ginie
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#6

27.04.2010, 10:57

Wir vertreten den Kläger.....

Die Quotelung lautet Kläger (also wir) 5/6 und der Beklagte 1/6.
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#7

27.04.2010, 10:59

welcher Beklagte, es scheint 3 zu geben
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Ginie
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#8

27.04.2010, 11:01

Ja! 3 Beklagte! Das ist eine VU Sache-->Fahrer, Halter und Versicherung.

Hmmm in der Kostenentscheidung steht die Beklagten tragen 1/6...

mehr steht da nicht :(

Bohr ich werde verrückt! Ich habe echt keine Ahnung
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lucy1510
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#9

27.04.2010, 11:33

Eigentlich verstehe ich die grundsätzliche Frage des Gerichts nicht. Die Höhe der Quotelung ist doch egal. Das rechnet der Rechtspfleger so selber aus.

Gibt es eine weitere Aufteilung außer 5/6 zu 1/6. Oder ist unter den Beklagten nochmals eine Quotelung gemacht worden?

Wenn alle Stricke reißen, ruf doch die zuständige Abteilung beim Gericht an. Die helfen Dir doch bestimmt. Würde mich aber mal interessieren.
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Ginie
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#10

27.04.2010, 11:47

Genau das ist es ja eben was ich nicht versteh. Ich kenne es auch nur so, dass die Rechtpfleger das selbst entscheiden.

Nee... Ne weitere Aufteilung gibt es hier nicht. Es gibt lediglich die 5/6 für den Kläger und die 1/6 für die Beklagten.

Ich habe schon 3 mal mit dem Gericht gesprochen. Dort hat man mich immer nur vertröstet und gesagt man sei nicht zuständig und der zuständige SB sei nicht im Hause. Naja gut. Ich werde jetzt nochmal beim AG anrufen und die solange nerven, bis mir jemand hilft ;-)

Ich werde berichten :-)
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