Abrechnung Bußgeldverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Saja
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#1

27.04.2010, 10:35

Hallo Ihr Lieben,

wir haben gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt... letztendlich sind wir vor der StA gelandet... dort haben wir im Termin den Einspruch zurückgenommen. Wie rechne ich jetzt ab.. habe die Vorschussrechnung nach 5100 und 5103 gemacht (vor Verwaltungsbehörde). Was genau kommt jetzt noch? Auch wegen der Rücknahme des Einspruchs..

vielen Dank...
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Adora Belle
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#2

27.04.2010, 10:38

Verfahrensgebühr für die 1. Instanz (wohl 5109) und Terminsgebühr. Für die Rücknahme bekommst Du nix, weil die nicht rechtzeitig war, s. Abs.1 Ziff.4 der Anmerkung zu 5115.

Der Termin findet übrigens nicht vor der StA statt, sondern vorm Amtsgericht.
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Liesel
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#3

27.04.2010, 10:39

Gelandet vor StaA - dort Einspruchsrücknahme im Termin? Irgendwas kann hier nicht stimmen.
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#4

27.04.2010, 10:39

VerfG und TG nach 5107 ff

Für die Rücknahme gibt es nichts, weil ein Termin stattgefunden hat.
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#5

27.04.2010, 10:40

Liesel hat geschrieben:Gelandet vor StaA - dort Einspruchsrücknahme im Termin? Irgendwas kann hier nicht stimmen.
ich glaub, Gericht ist gemeint :wink:
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#6

27.04.2010, 10:44

Hm, habe ich mir auch gedacht. Alles andere würde auch keinen Sinn machen. Wäre aber schön, wenn man den Sachverhalt klar und nachvollziehbar schildert, wenn man einen Thread startet. Das erspart zumindest Nachfragen. :roll:
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#7

27.04.2010, 10:47

Hast schon Recht, aber wir arbeiten beim Anwalt, ist sind das Interpretieren gewohnt :wink:
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#8

27.04.2010, 11:20

Ja sorry, das Verfahren wurde von der Bußgeldstelle an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und Termin war vor dem Amtsgericht... das nächste Mal erkläre ich es ausführlicher.

Also Verf.gebühr und TG?! Ok vielen Dank!
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#9

27.04.2010, 13:57

Du kannst eine Grundgebühr, 5100 VV, eine Verfahrensgebühr, 5103 VV, eine weitere Verfahrensgebühr für das Verfahren vor dem AG abrechnen, 5109 VV und die Terminsgebühr 5110 VV, sowie die doppelte Auslagenpauschale für die Verfahrensgebühr vor der Verwaltungsbehörde und für die Verfahrensgebühr vor dem AG. Es kann jedoch sein, dass dir die zweite Auslagenpauschale von den Rechtschutzversicherungen nicht erstattet wird, weil diese nur von einer Auslagenpauschale ausgehen. Versuchen kannst du es aber.
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#10

21.01.2012, 15:48

Hallo Ihr Lieben,

ich habe jetzt genau diesen Fall wie in Beitrag #9 beschrieben. Ich habe die Rechnung erstellt, RA-micro hat zweimal die Auslagenpauschale berechnet, also 40 € anstatt 20 €.

Die Rechtsschutzversicherung schreibt jetzt nun, daß die Auslagenpauschale nach herrschender Rechtsprechung nur einmal anfällt und sie unsere Rechnung deshalb um 20 € + MwSt gekürzt hat. Rechtsprechung zitiert hat sie nicht.

Stimmt das wirklich so oder steht uns die doppelte Auslagenpauschale zu? Wenn sie nach herrschender Rechtsprechung nur einmal anfällt, warum nimmt RA-micro dann überhaupt die doppelte Pauschale?
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