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Ich hab mal wieder eine Frage.
Mein Chef war Unterbevollmächtigter und alles lief ganz normal. Wir haben dem Prozessbevollmächtigtem eine Rechnung geschickt. Nichts passiert. Dann nochmal eine Zahlungserinnerung. Nichts passiert. 2 Mal dort angerufen und nochmal eine MAhnung geschickt. Natürlich wieder nichts passiert.
Nun meine Frage, muss man bei Klageeinreichung gegen den Mandanten oder den Prozessbevollmächtigten klagen? Ich denke, gegen den Prozessbevollmächtigten, der Mandant kann doch nichts für, wenn sein Anwalt nicht zahlt, oder?
Vielen Dank für eure Antworten.