Klage gegen Anwalt oder Mandant?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Fräulein Schnürschuh
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#1

27.04.2010, 08:40

Guten Morgen alle miteinander :)

Ich hab mal wieder eine Frage.

Mein Chef war Unterbevollmächtigter und alles lief ganz normal. Wir haben dem Prozessbevollmächtigtem eine Rechnung geschickt. Nichts passiert. Dann nochmal eine Zahlungserinnerung. Nichts passiert. 2 Mal dort angerufen und nochmal eine MAhnung geschickt. Natürlich wieder nichts passiert.

Nun meine Frage, muss man bei Klageeinreichung gegen den Mandanten oder den Prozessbevollmächtigten klagen? Ich denke, gegen den Prozessbevollmächtigten, der Mandant kann doch nichts für, wenn sein Anwalt nicht zahlt, oder?

Vielen Dank für eure Antworten.
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#2

27.04.2010, 08:42

Ihr wurdet doch vom Bevollmächtigten beauftragt oder? Dann würde ich sagen gegen den. Allerdings kann ich dir das nicht 100%ig sagen. Solch einen Fall hatte ich noch nie.
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#3

27.04.2010, 08:46

Ja, wurden wir. So denke ich das eigentlich auch. Eben auch, weil der Mandant ja eigentlich nix für kann, wenn sein Anwalt nicht zahlt. Aber wir hatten sowas vorher auch noch nie.
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#4

27.04.2010, 08:51

Sehe ich anders, zunächst ist immer der Mandant Kostenschuldner.
Dieser wird auch seinem PV die Vollmacht erteilt haben, Untervollmacht zu erteilen, bzw. einen TV zu beauftragen, sodass der Mandant letztendlich dafür Sorge zu tragen hat, dann auch der TV bezahlt wird.
Wie das im Innenverhältnis PV und Mandant geregelt ist, also ob der Mandant (oder der Gegner) an den PV schon gezahlt hat und dieser nur das Geld nicht weiterleitet muss der Mandant dann klären, gegebenenfalls durch eine Streitverkündung im Verfahren, dass Ihr einleitet.
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#5

27.04.2010, 08:53

Hmm ja, klingt auch logisch, was du da so erzählst PeeDee ;)

Haste mal den Mandanten direkt angeschrieben oder ging das immer nur über den Kollegen @Threadstarterin?
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#6

27.04.2010, 08:58

Das ging immer nur über den Prozessbevollmächtigten. Wie gesagt, haben 2,3 Mal angeschrieben und auch 2 Mal angerufen. Bei den Telefonaten hieß es immer "Ja, er wird das Geld heut überweisen".
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#7

27.04.2010, 08:59

Dann würd ich den gemeinsamen Mandanten mal anschreiben, ihm den Sachverhalt schildern und zur Zahlung auffordern. Um was für einen Betrag geht es denn?
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#8

27.04.2010, 09:01

:wink: ja oder LuzZi?
Manchmal hab ich lichte Momente.
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#9

27.04.2010, 09:01

Das war ein total lichter Moment :mrgreen:
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#10

27.04.2010, 09:05

Im Übrigen würde ich auch erstmal den Mandanten direkt anschreiben.
Falls er die Gebühren schon überwiesen hat, oder rechtsschutzversichert ist wird er sich wahrscheinlich umgehend melden und sicher seinem PV auch Dampf machen. Ist das nicht der Fall, wartet der PV wahrscheinlich selbst noch auch seine Gebühren und dann hilft nur festsetzen lassen nach § 11
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