Klageentwurf, dann Einingung. Gebühren und Anrechnung???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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naylu
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#1

26.04.2010, 12:05

Hallo Ihr Lieben,

wurde bestimmt schon mehrfach diskutiert, bin aber nicht so recht fündig geworden. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Wir waren für den Mandanten außergerichtlich - ohne Ergebnis - tätig.

Dann erfolgte Klageauftrag. Wir fertigten eine Klage im Entwurf, schickten sie zur Überprüfung an den Mandanten.

Dann konnten wir uns doch noch - bevor wir die Klage eingereicht hatten - außergerichtlich mit der Gegenseite einigen.

Chef möchte gerne so abgerechnet haben:

1,3 Geschäftsgebühr
1,2 Terminsgebühr (weil mit Ggs. korrespondiert)
1,5 Einigungsgebühr
0,8 Verfahrensgebühr

Mir erscheint das aber ein bißchen viel.

Stimmt das so oder muss ich die Geschäftsgebühr auf die 0,8 Verfahrensgebühr anrechnen.

Entsteht eine Terminsgebühr überhaupt?

Vielen Dank

naylu
gkutes

#2

26.04.2010, 12:08

selbstverständlich musst du anrechnen.

wurde denn telefonisch korrespondiert?
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Badeschlappe26
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#3

26.04.2010, 12:09

Im Prinzip hat er schon recht. Aber natürlich muss du die GG auf die 0,8er Verfahrengebühr anrechnen.

Terminsgebühr gibts - weil ihr ja schon Klageauftrag hattet und die Einigungsgebühr von 1,5 gibts auch, weils ihr ja zwar den Auftrag zur Klage hattet, der Anspruch an sich aber nocht nicht anhängig war.
Es grüßt

die Schlappe
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#4

26.04.2010, 12:09

Ja, es wurde mehrfach mit der Gegenseite telefoniert.
gkutes

#5

26.04.2010, 12:25

genau, dann stimmt alles, aber eben anrechnen
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#6

26.04.2010, 12:59

Prima, vielen Dank für die schnelle Hilfe.

:thx
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