Ich habe, mal wieder, ein Problem!
Ich habe hier eine arbeitsrechtliche Sache, die meines Erachtens eigentlich klar ist. . . Es wurde verhandelt und ein Vergleich geschlossen, sodass vom Gericht zwei Gegenstandswerte festgesetzt wurden (klar). Für das Verfahren hat das Gericht 5 Bruttomonatsgehälter zugrunde gelegt (Kündigungsschutz, Feststellungsantrag und Weiterbeschäftigungsantrag) und für den Vergleich dann entsprechend mehr wegen Zeugnis. . . Die RSV hat zu Beginn der Sache Deckungszusage erteilt für drei Bruttomonatsgehälter also meines Erachtens quasi nur für die Kündigungsschutzklage. . .
Jetzt haben wir gegenüber der RSV abgerechnet, natürlich auf Grundlage der festgesezten Gegenstandswerte und haben von denen ein Schreiben erhalten, dass Sie unsere Kostenschlussrechnung auf der Grundlage ihrer Kostenzusage ausgleichen, das heißt also, die haben als Gegenstandswert für das Verfahren drei Bruttomonatsgehälter zugrunde gelegt (die vom Gericht festgesetzten Vergleichsmehrwerte haben sie akzeptiert) und uns geschrieben, dass sie an die gerichtlich festgesetzten Streitwerte (also in dem Fall die 5 Bruttomonatsgehälter) nicht gebunden sind. . .
Stimmt das denn??
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)