komme mal wieder nicht weiter, obwohl bestimmt ganz einfach.
Erbrecht - Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
2 Mandanten, beide pflichtteilsberechtigt gegen Erben, 1 Handakte
Zuerst aufgefordert zur Erteilung Auskunft über Nachlass, dann Nachlass berechnet = 12.000 EUR
Pflichtteilsberechtigte A 1/8 bekommt 1.500 EUR
Pflichtteilsberechtigte B 1/8 bekommt 1.500 EUR
Nun die Abrechnung:
Version A
1,3 GG 2300 aus 1500,00
0,3 Erhöhung 1008 aus 1500,00
Version B
1,3 GG 2300 aus 3000,00
0,3 Erhöhung 1008 aus 3000,00
Version C
1,3 GG 2300 aus 3000,00
Was denkt ihr? Welche Version ist die richtige und warum? (Das warum will mein Chef wissen)
Wer eine andere Version sieht, bitte vorschlagen
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Liebe Grüße