Gebühr für Erinnerung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ilona
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#1

21.05.2007, 16:14

Hallihallo!

Leider konnte ich bisher auf folgendes Problem keine Antwort finden. Aber ich bin sicher, hier weiß jemand Rat.

Wenn ich eine Kostennote erstelle, ganz normal mit Verfahrens- und Terminsgebühr und dann auch noch in der gleichen Kostennote die Verfahrensgebühr (0,5) für die Einlegung einer Erinnerung mit aufnehme, berechne ich dann die Auslagenpauschale zweimal?
Das Programm gibt sie mir automatisch einmal, aber sicherheitshalber frage ich lieber nochmal nach, da bei RA-Micro ja auch nicht immer alles stimmt.

vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Grüße
Kleeblatt
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#2

21.05.2007, 16:29

Nach § 17 Nr. 9 RVG handelt es sich bei der Erinnerung um eine andere Angelegenheit. Für verschiedene Angelegenheiten kann man jeweils neue Auslagen berechnen, also kannst Du hier 2 x Auslagenpauschale abrechnen.
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Curry
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#3

21.05.2007, 16:34

Also ich würde auch sagen 2 x Auslagen.

Übrigens bei mir macht RA-Micro das gleich automatisch mit 2 x Auslagen. Hast du da auch alles richtig eingegeben?
Curry

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#4

21.05.2007, 16:35

Die Vormeinungen sind korrekt. Daher empfiehlt es sich, verschiedene Verfahren auch in einem KFA immer als eigenen Abschnitt zu berechnen, dann wird das mit der PUT auch deutlicher.
~ Grüßle ~
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Ilona
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#5

21.05.2007, 16:38

Gut, dann mach ich 2 x Auslagen rein.

Ich denke schon, dass ich alles richtig eingegeben habe. Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Verfahrensgebühr Erinnerung.
Trotzdem kommt dann nur 1 x die Auslagenpauschale.
Ich werd nochmal genau aufpassen, ob irgendwo eine Einstellung fehlt.

Danke für die prompte Hilfe!
bis bald :D
Janin

#6

21.05.2007, 19:34

Stimme meinen Vorrednern zu.

RA-Micro muss man nicht verstehen, dieses Programm ist ein Phänomen für sich
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