Anschlussberufung welcher GW PKH noch mal beantragen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Naturini
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#1

20.04.2010, 07:21

Oh man jetzt arbeite ich schon so lange als REFA und habe immer noch keine Ahnung von vielen Sachen.

Ich habe folgendes Problem: Meine Chefin fragte mich gestern in einer Sache in der wir eine Anschlussberufung machen wollen (hatte bis gestern noch nie was davon gehört) wie das mit der PKH und dem Streitwert ist.

Folgender Sachverhalt: Gegenseite hat Berufung eingelegt und wir wollen nun Anschlussberufung einlegen. Müssen wir jetzt für die Berufung der Gegenseite und für unsere Anschlussberufung PKH beantragen? Des Weiteren möchte meine Chefin wissen wie sich der GW nun berechnet. Werden die Werte aus der Berufung der Gegenseite und unserer Anschlussberufung zusammengenommen?

Vielen Dank an Euch :-)
Asgoth
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#2

20.04.2010, 08:12

Mit Blick auf den GW sage ich aus einem Bauchgefühl heraus - ohne dir jetzt die gesetzliche Grundlage nennen zu können - dass rein denklogisch die GW für Berufung und Anschlussberufung addiert werden müssen (Beschwer der Gegenseite + eure Beschwer)... im Idealfall dürfte man wieder man dann wieder bei dem GW der ersten Instanz rauskommen...
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#3

23.04.2010, 08:21

Hallo Ihr Lieben,

also ich denke der GW für die Anschlussberufung ist eure Beschwer!! Jedenfalls hab ich das so in der Schule erst vor kurzem gelernt!
Deswegen kann man ja auch in die Anschlussberufung gehen, wenn die Beschwer € 600,00 nicht übersteigt!
Und PKH beantragt man doch immer nur für die eigene Partei, oder?

Lg Rea1979
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Liesel
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#4

23.04.2010, 08:42

PKH ist selbstverständlich für beides zu beantragen, ansonsten bleibt der Mandant doch auf den Kosten desjenigen Rechtsmittels sitzen, wofür keine PKH beantragt und deswegen auch nicht bewilligt wurde.
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#5

23.04.2010, 09:25

Wenn wir die Berufungserwiderung sowie die Anschlussberufung in einem SS gemacht haben und einfach geschrieben haben, dass wir PKH beantragen ist das dann automatisch für beides?
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#6

23.04.2010, 09:27

Hm, weiß nicht, wie das Gericht das sieht. Ich würde der Sicherheit halber nochmals eine Klarstellung machen.
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