Anrechnung der GG neu geregelt!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
StineP

#171

21.05.2007, 12:58

was vorher von der GG abgezogen wurde??
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Curry
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#172

21.05.2007, 13:00

Naja, früher wurde ja nur die 0,65 Gebühr + Auslagen + MwSt. geltend gemacht. Der anrechenbare Teil war demnach 0,65 Gebühr + MwSt., das wurde ja dann von der GG abgezogen. (Kommt eben drauf an, wie man es ausrechnet)
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StineP

#173

21.05.2007, 13:05

Ich verstehe nicht, was du meinst - von der GG abgezogen!? Angerechnet wird doch immer auf das nachfolgende Verfahren, wobei die GG die "erste" Gebühr ist, die höchstens von der VG für MB abgezogen werden kann.

Es geht doch aber darum, dass man jetzt die GG auf die VG des MB anrechnet, oder nicht? Da man die volle GG geltend macht im MB, bedeutet dies doch, dass man dann ne "halbe Gebühr" auf die Verfahrensgebühr anrechnet. So bleibt doch als Gebühr für den Mahnbescheid nur noch eine 0,35 Gebühr übrig, die jetzt selbst ausgerechnet und hingeschrieben werden muss.

Wenn du ne 0,65 Gebühr ansetzt, würdest du summa summarum doch insgesamt ne 1,95 Gebühr erhalten (1,3 GG, die im MB geltend gemacht wird, dann die 0,65 VG).

Aber (rein rechnerisch) müsste doch höchstens ne 1,65 Gebühr rauskommen. (1,3 + 0,35 (die nach Anrechnung der GG übrig bleibt)

Hoffe, du kannst mir folgen
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#174

21.05.2007, 13:09

Also, im Informationsschreiben steht es wie folgt:

"...Dieser anrechnungspflichtige Teil (Minderungsbetrag) kann nicht automatisch erkannt werden und ist daher vom Antragsteller zukünftig im Antrag auf MB anzugeben,..."

D.h., dass nicht der Betrag angegeben werden muss, den man letztendlich erhält (das wäre 0,35 Gebühr + Auslagen + MwSt.), sondern der Betrag anzugeben ist, der angerechnet wird (das ist 0,65 Gebühr + MwSt.).

Es ist praktisch so, dass der früher auf die GG anzurechnende Betrag jetzt auf die MB-Gebühr angerechnet wird und somit im MB einzutragen ist. Dieser Betrag wird dann vom AG in Abzug gebracht.
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#175

21.05.2007, 13:19

Ok, dann fassen wir nochmals zusammen:

Also wir rechnen nach wir vor im MB:

1,3 GG
Auslagen
USt
Summe = dieser Betrag wird als Nebeforderung (Verzugsschaden oder wie auch immer wir das nennen mögen) geltend gemacht. Verzinsung ist bei uns normalerweise ab Rechtshängigkeit.

So, bei der MB-Gebühr, die wir ja nun folglich allein ausrechnen müssen, Schreiben wir "0,65 nach Nr. 3305 VV RVG, (Minderungsbetrag), den wir wie folgt ausrechnen:

0,65 Gebühr + Auslagen

Die Abrechnung/Anrechnung erfolgt durch das Gericht.
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#176

21.05.2007, 13:21

Fast richtig.

Der Minderungsbetrag errechnet sich wie folgt:

0,65 Gebühr
MwSt.

Keine Auslagen, da diese ja nicht angerechnet werden.

Dieser Minderungsbetrag wird dann vom Gericht in Abzug gebracht, das ist richtig.
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#177

21.05.2007, 13:24

@nancy und stine:
Ich würde weder Auslagen noch USt. angeben, sondern nur die 0,65 Gebühr.

Die Auslagen werden nicht angerechnet, wie nancy gesagt hat, und bei der USt. gehe ich davon aus, dass das Gericht die 0,65 von der 1,0 Gebühr abzieht und nur aus dem Rest die USt. berechnet.
StineP

#178

21.05.2007, 13:25

Shit, das wollte ich ja gar nicht schreiben. War jetzt irgendwie in Gedanken nicht ganz da. Also, ich korrigiere nochmals! (Und entschuldige mich!)

Also wir rechnen nach wir vor im MB:

1,3 GG
Auslagen
USt
Summe = dieser Betrag wird als Nebeforderung (Verzugsschaden oder wie auch immer wir das nennen mögen) geltend gemacht. Verzinsung ist bei uns normalerweise ab Rechtshängigkeit.

So, bei der MB-Gebühr, die wir ja nun folglich allein ausrechnen müssen, Schreiben wir "0,65 nach Nr. 3305 VV RVG, (Minderungsbetrag), den wir wie folgt ausrechnen:

0,65 Gebühr

(Was ohen USt tatsächlich Sinn macht, da man ja auch in der Erkärung Minderungsbetrag 3305 VV schreibt ....... (und keine USt hinten dran hängt)

Die Abrechnung/Anrechnung erfolgt durch das Gericht.
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#179

21.05.2007, 13:27

Da würde ich mein okay geben.

Wegen der USt. hab ich auch schon überlegt, es kommt eben ganz darauf an, wie das Gericht das dann macht. Hoffen wir, dass dies nun so richtig ist.
Curry

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StineP

#180

21.05.2007, 14:39

Was meinst du, Stein - alle Fragen dazu vom Tisch?
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