ich komme mal wieder nicht weiter, mein Chef hat mich ganz durcheinander gebracht.
Wir haben in einer Zivilangelegenheit (Bestimmung einer neuen Hausverwaltung) Klage (u.a. gegen die Baugenossenschaft) eingereicht. Einen Tag später wurde von der Baugenossenschaft bei Gericht "Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung" gestellt. Gerichtstermin war auch schon und vom Gericht wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben. Streitwert Klage: 5.000,00 €, einstweilige Verfügung: 3.000,00 €. Jetzt weiss ich nicht, ob ich das so abrechnen soll:
GSTW: 8.000,00 €
1,3 VG
1,2 TG
PTE
19 % USt.
Endsumme,
oder zweimal die 1,3 VG, zweimal die 1,2 TG???
Wir vertreten vor Gericht zwei Ehepaare, also vier Mandanten = 3 x Erhöhung?
Über eine Antwort wäre ich Euch sehr sehr dankbar
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)