Einstweilige Verfügung/Zivilprozeß->abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rak_84
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#1

22.04.2010, 09:48

Hallo an Alle,
ich komme mal wieder nicht weiter, mein Chef hat mich ganz durcheinander gebracht.

Wir haben in einer Zivilangelegenheit (Bestimmung einer neuen Hausverwaltung) Klage (u.a. gegen die Baugenossenschaft) eingereicht. Einen Tag später wurde von der Baugenossenschaft bei Gericht "Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung" gestellt. Gerichtstermin war auch schon und vom Gericht wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben. Streitwert Klage: 5.000,00 €, einstweilige Verfügung: 3.000,00 €. Jetzt weiss ich nicht, ob ich das so abrechnen soll:
GSTW: 8.000,00 €
1,3 VG
1,2 TG
PTE
19 % USt.
Endsumme,
oder zweimal die 1,3 VG, zweimal die 1,2 TG???
Wir vertreten vor Gericht zwei Ehepaare, also vier Mandanten = 3 x Erhöhung?

Über eine Antwort wäre ich Euch sehr sehr dankbar :thx .
Asgoth
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#2

22.04.2010, 10:51

Das hört sich an, als ob das 2 getrennte Verfahren waren. Ist das so? Oder wurden die Verfahren verbunden?
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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Rak_84
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#3

22.04.2010, 11:05

Das ist eben mein Problem :( , das weiss ich nicht ganz sicher. Ich glaube aber schon, weil es sind auch zwei Gerichtsaktenzeichen. Muss ich dann einmal eine Rechnung mit GSTW 5.000,00 € und einmal mit 3.000,00 € machen?
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#4

22.04.2010, 11:09

War die einstweilige Verfügung auf die Klage bezogen?
Rak_84
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#5

22.04.2010, 11:22

Nee, die hatten unsere Klage noch nicht, als der Antrag gestellt wurde, das war ein Tag später.
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#6

22.04.2010, 11:42

Dann ist es eine besondere Angelegenheit und zwei Abrechnungen.
Rak_84
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#7

22.04.2010, 11:54

Achso :oops: , ok dann... :D

:thx
Rak_84
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#8

22.04.2010, 14:28

Hallo, ich nerve nochmal :oops:,
aber: muss ich, weil es zwei Abrechnungen sind, auch zweimal die Terminsgebühr abrechnen oder nur einmal? Weil verhandelt wurde über beide Sachen in einem Termin. Also ich denke, die TG fällt nur einmal an und die VG zweimal, stimmt meine Überlegung???
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