Darf ich Fremdgeld verrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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skugga
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#11

21.04.2010, 14:27

Adora Belle hat geschrieben:Warum soll das nicht gehen? Ich wüßte nicht, was dagegen spricht. Du hast einen Anspruch gegen den Mandanten, der Mandant hat einen Auszahlungsanspruch gegen Dich. Wenn Dein Anspruch fällig ist, wird aufgerechnet und fertig. § 4 Abs. 3 BORA bezieht sich auf Gelder, die an andere als den Mandanten ausgezahlt werden sollen, der greift hier nicht.
So isses. Nur nicht vergessen, die Auf-/Verrechnung zu erklären.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
schmitzhl
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#12

21.04.2010, 16:07

alles klar, hab jetzt geschrieben dass das geld nu von der versicherung eingegangen ist und wir uns erlaubt haben, die zahlung mit der hier noch offenen gebührenrechnung zu verrechnen und den restbetrag in höhe von xyz per v-schek ausgezahlen.
hoffe, dass ist nun in ordnung so ;)
:thx
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