So isses. Nur nicht vergessen, die Auf-/Verrechnung zu erklären.Adora Belle hat geschrieben:Warum soll das nicht gehen? Ich wüßte nicht, was dagegen spricht. Du hast einen Anspruch gegen den Mandanten, der Mandant hat einen Auszahlungsanspruch gegen Dich. Wenn Dein Anspruch fällig ist, wird aufgerechnet und fertig. § 4 Abs. 3 BORA bezieht sich auf Gelder, die an andere als den Mandanten ausgezahlt werden sollen, der greift hier nicht.
Darf ich Fremdgeld verrechnen?
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Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.