...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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schmitzhl
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#1
21.04.2010, 12:30
Hallo!
Ich hab mal eine Frage.
Wir haben in einer Unfallsache von der Versicherung eine Zahlung erhalten. Diese ist natürlich für den Mdt. bestimmt. Wir haben für diesem Mdt. noch zwei andere Akten, in der noch Gebührenrechnungen offen sind. Darf ich jetzt die Zahlung von der Versicherung mit den noch offenen Gebührenrechnungen in den anderen Akten verrechnen?
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schonmal für eure Hilfe
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Grübchen
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#2
21.04.2010, 12:36
Nur nach Zustimmung des Mandanten.
LG Grübchen
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ManuelaBreuer
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#3
21.04.2010, 12:54
Da kann ich Grübchen nur zustimmen. Wir machen es hier auch nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Mandanten
LG
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schmitzhl
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#4
21.04.2010, 13:07
ich denke, dass ich die nicht bekommen werde
naja, da kann man dann wohl nichts machen.
trotzdem danke!
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carrot
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#5
21.04.2010, 13:15
Ich schreibe dann oft wenn das Einverständnis noch nicht vorliegt..... Ihr Einverständnis voraussgesetzt (oder unterstellt) rechne ich blublba auf die Akte xy Rechnung sowieso an... wenns denen nicht passt können sie sich ja melden
[url=http://www.ig-reno.de/3-0-ig-reno-beitritt-sei-dabei-.html][img]http://www.ig-reno.de/forum/files/ig_reno_2010_02_12_halfsize_146.gif[/img] Sei dabei![/url]
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rit-sch
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#6
21.04.2010, 13:19
carrot hat geschrieben:Ich schreibe dann oft wenn das Einverständnis noch nicht vorliegt..... Ihr Einverständnis voraussgesetzt (oder unterstellt) rechne ich blublba auf die Akte xy Rechnung sowieso an... wenns denen nicht passt können sie sich ja melden
So habe ich das auch gehandhabt.
Liebe Grüße
Rita
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Adora Belle
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#7
21.04.2010, 13:24
Warum soll das nicht gehen? Ich wüßte nicht, was dagegen spricht. Du hast einen Anspruch gegen den Mandanten, der Mandant hat einen Auszahlungsanspruch gegen Dich. Wenn Dein Anspruch fällig ist, wird aufgerechnet und fertig. § 4 Abs. 3 BORA bezieht sich auf Gelder, die an andere als den Mandanten ausgezahlt werden sollen, der greift hier nicht.
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Tölpel
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#8
21.04.2010, 13:36
In solchen Fällen verrechnen wir grundsätzlich - ohne vorher zu fragen.
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anwaltsliebling
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#9
21.04.2010, 14:19
Wir verrechnen auch "gnadenlos"
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Grüßle
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Zonnie
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#10
21.04.2010, 14:23
carrot hat geschrieben:Ich schreibe dann oft wenn das Einverständnis noch nicht vorliegt..... Ihr Einverständnis voraussgesetzt (oder unterstellt) rechne ich blublba auf die Akte xy Rechnung sowieso an... wenns denen nicht passt können sie sich ja melden
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Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca