Abrechnung abtrennter VA
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Ich meine, du kannst ganz "normal" eine 1,3 VG für den jetzigen Wert des VA-Verfahrens nehmen, da ihr nichts anrechnen müsst. Du hattest oben geschrieben, dass ihr nur für die Scheidung abgerechnet habt.... Eine TG gibts m.E. nur für die addierten Werte Scheidung und den damaligen Wert VA...