Abrechnung abtrennter VA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lahmi
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#11

20.04.2010, 21:37

Ich würde VG 1,3 und TG 1,3 aus den addierten Werten abzüglich bereits erhaltenener Zahlung abrechnen, da über den VA ja bereits verhandelt wurde.
Zaubermaus007
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#12

28.04.2010, 10:54

Ich meine, du kannst ganz "normal" eine 1,3 VG für den jetzigen Wert des VA-Verfahrens nehmen, da ihr nichts anrechnen müsst. Du hattest oben geschrieben, dass ihr nur für die Scheidung abgerechnet habt.... Eine TG gibts m.E. nur für die addierten Werte Scheidung und den damaligen Wert VA...
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