Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung vor dem BGH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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fozzybaer
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#1

19.04.2010, 15:04

Liebe Foris,
das OLG hat die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des LG zurückgewiesen. Es ging um die Anerkennung der weiteren halben Verfahrensgebühr auch bei Altfällen (§ 15a RVG). Leider sah das OLG dies nicht so, trotz der beiden Entscheidungen des BGH. Nun beabsichtigen wir, Rechtsbeschwerde einzulegen. Müssen für dieses Verfahren BGH-Anwälte beauftragt werden oder können wir die Rechtsbeschwerde selbst einlegen :?: Danke schon mal für die Mithilfe
Liebe Grüße
Asgoth
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#2

19.04.2010, 17:21

Darüber findest du glaub ich auch etwas per Suchfunktion...

guggst du: § 78 Abs. 1 S. 3 ZPO i.V.m. § 575 Abs. 1 S. 1 ZPO
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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