Anrechnung Geschäftsgebühr - unterschiedliche Streitwerte

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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constanze94
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#1

15.04.2010, 21:57

Hallo, hoffe Ihr könnt mir helfen. Also wir haben anwaltliches Aufforderungsschreiben in einem Mietrechtsfall gemacht. Dabei wurde auch die Rechnung beigelegt mit einer 1,3 Geschäftsgebühr berechnet nach einem Streitwert Mietrückstand + Räumungsbegehren. Die Mieter sind ausgezogen. Jetzt ist nur noch die Miete rückständig. Wenn ich aber jetzt den Mahnbescheid über http://www.online-mahnantrag" target="blank mache, "meckert" das Programm dass die anzurechnende Geschäftsgebühr die ich nur nach dem Mietrückstand eingestellt habe, zu niedrig ist. Wenn ich den Mahnbescheid trotzdem wegschicke, kriegen wir eine Monierung. Was also soll ich machen? Hat einer ne Idee?
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NicoleH
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#2

15.04.2010, 22:19

eh ihr lange rumprobiert und die akte tagelang liegen lasst, einfach wegschicken und monierung abwarten.. gleich korrigieren und fertsch
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
grommelie
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#3

16.04.2010, 06:45

Man kann doch aber den Streitwert der vorgerichtlichen Tätigkeit eingeben und wenn Du daraus 0,65 anrechnest, dürfte doch alles so funktionieren, wie Du es brauchst.
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