Gegenstandswert in einer Arztsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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michi-bruce
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#1

14.04.2010, 12:21

Hallo Leute, da bin ich wieder mal 8)
habe mal das Zimmer von meinem Anwalt durchforstet (er ist im Urlaub) und einige Rechnungen gefunden, die ich anlegen kann. Bei der einen brummt mir der Schädel und ich weiß mal wieder nicht weiter, und da auch der Anwalt weg ist, kann ich ihn nicht fragen :roll:
Handelt sich hierbei um eine Arzthaftungssache (wir vertreten den Patienten). Haben das Schmerzensgeld bisher nur dem Grunde nach angemeldet. Leider wurde uns nach einigem Schriftverkehr mitgeteilt, dass kein Arztfehler vorlag und wir daher auch kein Schmerzensgeld einfordern können.
Welchen Betrag kann ich jetzt bei der RSV als Gegenstandswert einsetzen? Kennt sich da jemand aus?
Viele Grüße und danke schon mal im voraus! :thx
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LuzZi
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#2

14.04.2010, 12:24

Ich würd mal in die Schmerzensgeldtabelle von Hacks gucken nach dem, was beim Patienten vorlag. Die Angabe in der Tabelle würde ich dann als Gegenstandswert nehmen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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