...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bürohasen
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#1
13.04.2010, 15:26
Ist eine (vorläufige) Vollstreckungsklausel gleich Rechtskraftvermerk? KFB ist bereits von Januar 2009...
lg
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
13.04.2010, 15:29
Vollstreckungsklausel und Rechtskraftvermerk sind zwei unterschiedliche Sachen.
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jenniver
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#3
13.04.2010, 15:29
Nein den Rechtskraftvermerk musst du dir extra erteilen lassen. Den bekommst du, wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist und die Gegenseite kein Rechtsmittel einelegt hat.
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Bürohasen
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