Ist eine (vorläufige) Vollstreckungsklausel gleich Rechtskraftvermerk? KFB ist bereits von Januar 2009...
lg
Rechtskraftvermerk
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Vollstreckungsklausel und Rechtskraftvermerk sind zwei unterschiedliche Sachen.
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Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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