aber warum Abgleich § 15 III ???
Anrechnung findet doch nur statt bei vorheriger außergerichtlicher Tätigkeit oder Mahnverfahren statt??!!
das ist dem Sachverhalt nicht zu entnehmen
Brauche Hilfe bei Gebührenrechnung
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
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Der Agleich nach § 15 III, weil eine 1,3 VG und eine 0,8 VG entstanden sind
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern