Anrechnung der GG neu geregelt!
Kurze Mitteilung bzgl eines Telefongesprächs mit einer Rechtspflegerin am Zentralen Mahngericht in Coburg:
Die EDV in Coburg ist noch nicht in der Lage, das neue BGH-Urteil im Mahnverfahren zu "verwerten". Es wird daher empfohlen, die volle Gebühr im Mahnbescheid geltend zu machen (wie vorher unter Nebenforderungen) und einen gesonderten Hinweis anzuhängen und auf das BGH-Urteil zu verweisen....
Hab noch keinen MB zurückgekriegt, so dass ich von Monierungen noch nix berichten kann..
LG
Die EDV in Coburg ist noch nicht in der Lage, das neue BGH-Urteil im Mahnverfahren zu "verwerten". Es wird daher empfohlen, die volle Gebühr im Mahnbescheid geltend zu machen (wie vorher unter Nebenforderungen) und einen gesonderten Hinweis anzuhängen und auf das BGH-Urteil zu verweisen....
Hab noch keinen MB zurückgekriegt, so dass ich von Monierungen noch nix berichten kann..
LG
Also ich bin ja mal gespannt, wie das in Zukunft laufen soll. Wir haben hier bei unserem Amtsgericht einen Rechtspfleger, der blickt mal garnichts. Der setzt alles fest, egal ob es stimmt.
Ich glaube nämlich, dass das garnicht so einfach wird. Z. B. auch bei Kostenausgleichung mit mehreren Beklagten und vor allem mit Klage und Widerklage.
Ich glaube nämlich, dass das garnicht so einfach wird. Z. B. auch bei Kostenausgleichung mit mehreren Beklagten und vor allem mit Klage und Widerklage.
- stein
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Ich habe mir das von pepsi hier eingestellte durchgelesen.
Frage:
Also wenn ich nun die volle GG in dem MB schreiben soll und sich die Verfahrensgebühr für den MB - mindert - geht das dann so ?
Beispiel:
1,0 Verfahrensgebühr für MB = 20,00 €
Auslagen für MB = 5,00 €
MwSt. für den MB = 4,75 €
1,0 Verfahrensgebühr für MB = 20,00 €
abzüglich (Neuregelung)
0,5 Verfahrensgebühr = 10,00 €
Auslagen bleiben bestehen ? = 5,00 €
Zwischensumme = 15,00 €
hieraus die MwSt. = 2,85 €
= einzutragen im MB wären dann = 17,85 € ???
Ich blicke da nicht wirklich durch.
Kann mir jemand helfen - hat es jemand richtig verstanden ?
Frage:
Also wenn ich nun die volle GG in dem MB schreiben soll und sich die Verfahrensgebühr für den MB - mindert - geht das dann so ?
Beispiel:
1,0 Verfahrensgebühr für MB = 20,00 €
Auslagen für MB = 5,00 €
MwSt. für den MB = 4,75 €
1,0 Verfahrensgebühr für MB = 20,00 €
abzüglich (Neuregelung)
0,5 Verfahrensgebühr = 10,00 €
Auslagen bleiben bestehen ? = 5,00 €
Zwischensumme = 15,00 €
hieraus die MwSt. = 2,85 €
= einzutragen im MB wären dann = 17,85 € ???
Ich blicke da nicht wirklich durch.
Kann mir jemand helfen - hat es jemand richtig verstanden ?
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Ich hab jetzt keine Gebührentabelle da.
Außergerichtlich rechnest du doch die 1,3 GG ab, zzgl. Auslagen und Mwst.
Diesen Betrag machst du komplett als Verzugsschaden (Nebenforderung) geltend.
Beim automatisierten Mahnbescheid muss man jetzt, bis die EDV in den Mahngerichten umgestellt ist, die Gebühren selbst berechnen.
Bei der VG für den MB musst du eine halbe GG, maximal 0,75 anrechnen.
Das bedeutet, 1/2 von 1,3 = 0,65
Das wiederum bedeutet, dass man von der 1,0 VG "nur" mehr 0,35 bekommt.
Der "Minderungsbetrag" sind also 0,65. Die musst du in Zeile 43 oder 44 des Formulars
angeben unter der ausdrücklichen Angabe "Minderungsbetrag 3305".
Siehe auch hier (<- hat Pepsi schon mal gelinkt)
LG
Anna
Außergerichtlich rechnest du doch die 1,3 GG ab, zzgl. Auslagen und Mwst.
Diesen Betrag machst du komplett als Verzugsschaden (Nebenforderung) geltend.
Beim automatisierten Mahnbescheid muss man jetzt, bis die EDV in den Mahngerichten umgestellt ist, die Gebühren selbst berechnen.
Bei der VG für den MB musst du eine halbe GG, maximal 0,75 anrechnen.
Das bedeutet, 1/2 von 1,3 = 0,65
Das wiederum bedeutet, dass man von der 1,0 VG "nur" mehr 0,35 bekommt.
Der "Minderungsbetrag" sind also 0,65. Die musst du in Zeile 43 oder 44 des Formulars
angeben unter der ausdrücklichen Angabe "Minderungsbetrag 3305".
Siehe auch hier (<- hat Pepsi schon mal gelinkt)
LG
Anna