Anrechnung der GG neu geregelt!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepsi
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#141

16.05.2007, 17:45

aha.. toll, wozu haben wir dann den automatisierten MB?!
Suse
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#142

16.05.2007, 19:18

Gute Frage, nächste Frage :wirr
LG, Ela
unni

#143

16.05.2007, 20:03

Kurze Mitteilung bzgl eines Telefongesprächs mit einer Rechtspflegerin am Zentralen Mahngericht in Coburg:

Die EDV in Coburg ist noch nicht in der Lage, das neue BGH-Urteil im Mahnverfahren zu "verwerten". Es wird daher empfohlen, die volle Gebühr im Mahnbescheid geltend zu machen (wie vorher unter Nebenforderungen) und einen gesonderten Hinweis anzuhängen und auf das BGH-Urteil zu verweisen....

Hab noch keinen MB zurückgekriegt, so dass ich von Monierungen noch nix berichten kann..

LG
Janin

#144

17.05.2007, 12:32

Also ich bin ja mal gespannt, wie das in Zukunft laufen soll. Wir haben hier bei unserem Amtsgericht einen Rechtspfleger, der blickt mal garnichts. Der setzt alles fest, egal ob es stimmt.

Ich glaube nämlich, dass das garnicht so einfach wird. Z. B. auch bei Kostenausgleichung mit mehreren Beklagten und vor allem mit Klage und Widerklage.
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Pepsi
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#145

17.05.2007, 18:49

das ist doch das Problem des Rpfl. oder? du musst das ja nich ausrechnen..
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Sandra S.
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#146

17.05.2007, 19:26

... aber den Kostenausgleich dann nachprüfen :krank
Liebe Grüße
von Sandra
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stein
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#147

17.05.2007, 20:38

Ich habe mir das von pepsi hier eingestellte durchgelesen.
Frage:
Also wenn ich nun die volle GG in dem MB schreiben soll und sich die Verfahrensgebühr für den MB - mindert - geht das dann so ?

Beispiel:
1,0 Verfahrensgebühr für MB = 20,00 €
Auslagen für MB = 5,00 €
MwSt. für den MB = 4,75 €

1,0 Verfahrensgebühr für MB = 20,00 €
abzüglich (Neuregelung)
0,5 Verfahrensgebühr = 10,00 €
Auslagen bleiben bestehen ? = 5,00 €
Zwischensumme = 15,00 €
hieraus die MwSt. = 2,85 €
= einzutragen im MB wären dann = 17,85 € ???

Ich blicke da nicht wirklich durch.
Kann mir jemand helfen - hat es jemand richtig verstanden ?
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Anna-Lena
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#148

17.05.2007, 21:07

Ich hab jetzt keine Gebührentabelle da.

Außergerichtlich rechnest du doch die 1,3 GG ab, zzgl. Auslagen und Mwst.
Diesen Betrag machst du komplett als Verzugsschaden (Nebenforderung) geltend.

Beim automatisierten Mahnbescheid muss man jetzt, bis die EDV in den Mahngerichten umgestellt ist, die Gebühren selbst berechnen.

Bei der VG für den MB musst du eine halbe GG, maximal 0,75 anrechnen.
Das bedeutet, 1/2 von 1,3 = 0,65
Das wiederum bedeutet, dass man von der 1,0 VG "nur" mehr 0,35 bekommt.
Der "Minderungsbetrag" sind also 0,65. Die musst du in Zeile 43 oder 44 des Formulars
angeben unter der ausdrücklichen Angabe "Minderungsbetrag 3305".

Siehe auch hier (<- hat Pepsi schon mal gelinkt)

LG
Anna
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#149

17.05.2007, 21:15

:good
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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#150

17.05.2007, 21:24

Na sowat, Anna hat´s begriffen *hihi*
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