"Gemäß SW-Beschluss vom ... beträgt der SW für die VG zunächst 6.200,00 EUR. Er erhöht sich jedoch aufgrund des Vergleichs lediglich auf 6.820,00 EUR [Ich hab fälschlicherweise 7.020,00 EUR angesetzt.], da er zu diesem Zeitpunkt lediglich 6.000,00 EUR beträgt.
Die TG kann lediglich nach einem SW von 6.820,00 EUR berechnet werden. [Auch hier habe ich blöderweise einen SW von 7.020,00 EUR angesetzt... ]
Das mit der TG ist ja klar, darüber brauch man sich ja nicht streiten. Aber ich versteh das irgendwie so, dass der erste Satz sich auch auf die TG bezieht, der Rechtspfleger im ersten Satz das nur erklärt und dann schreibt "TG entsteht nur aus 6.820,00 €". Ich würde da nicht unbedingt auf die Idee kommen, das auf die VG zu beziehen. Es ist ja unstreitig, dass der Vergleichsmehrwert 820 € beträgt. Ich kann ja jetzt nicht auf die Idee kommen (und der Rechtspfleger nehme ich an auch nicht), dass - weil der SW. auf 6.000,00 € aufgrund der Teilerledigung reduziert wurde - insgesamt für die VG nur ein Streitwert von € 6.820,00 maßgeblich ist und damit der Vergleichsmehrwert nur 620,00 € beträgt ... nöööööööö, kann ich mir nicht vorstellen ...