Mehrvergleich... Ich bin definitiv zu dumm dazu... :oops:

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
zenzi75
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#21

09.04.2010, 12:03

sunshine24 hat geschrieben:Ich wäre ehrlich gesagt auch gar nicht darauf gekommen, da zu überlegen, ob der Ausgleich aus anderen Werten vorzunehmen ist :nachdenk
du nicht, wir nicht, aber offensichtlich das Gericht... :roll:
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#22

09.04.2010, 12:04

romex, und wenn du dir jetzt immer noch nicht sicher bist, ruf beim Rechtspfleger an ... das würde ich machen, wenn ich es nicht wüsste und bevor ich das dritte Mal einen falschen Kfa hinschicke ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#23

09.04.2010, 12:08

also ich hatte vor ca nem monat so ne sache und ich hab so abgerechnet... ich übernehme mal deine werte romex:

1,3 VG aus 6.000,00 EUR
0,8 VG aus 820,00 EUR
Abgleich § 15 Abs 3 RVG
1,2 TG aus 6.820,00 EUR
1,0 EG aus 6.000,00 EUR
1,5 EG aus 820,00 EUR
Abgleich § 15 Abs. 3 RVG
AULAs
MwSt
SUMME

Der Vergleich kam ja sicherlich zustande, nachdem der SW schon herabgesetzt wurde, also musst du 6000 und 820 ansetzen und den Abgleich zu 6820 machen... ;)

Festsetzung ging bei mir so durch ;)

LG
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#24

09.04.2010, 12:09

"Gemäß SW-Beschluss vom ... beträgt der SW für die VG zunächst 6.200,00 EUR. Er erhöht sich jedoch aufgrund des Vergleichs lediglich auf 6.820,00 EUR [Ich hab fälschlicherweise 7.020,00 EUR angesetzt.], da er zu diesem Zeitpunkt lediglich 6.000,00 EUR beträgt.
Die TG kann lediglich nach einem SW von 6.820,00 EUR berechnet werden. [Auch hier habe ich blöderweise einen SW von 7.020,00 EUR angesetzt... ]
Das mit der TG ist ja klar, darüber brauch man sich ja nicht streiten. Aber ich versteh das irgendwie so, dass der erste Satz sich auch auf die TG bezieht, der Rechtspfleger im ersten Satz das nur erklärt und dann schreibt "TG entsteht nur aus 6.820,00 €". Ich würde da nicht unbedingt auf die Idee kommen, das auf die VG zu beziehen. Es ist ja unstreitig, dass der Vergleichsmehrwert 820 € beträgt. Ich kann ja jetzt nicht auf die Idee kommen (und der Rechtspfleger nehme ich an auch nicht), dass - weil der SW. auf 6.000,00 € aufgrund der Teilerledigung reduziert wurde - insgesamt für die VG nur ein Streitwert von € 6.820,00 maßgeblich ist und damit der Vergleichsmehrwert nur 620,00 € beträgt ... nöööööööö, kann ich mir nicht vorstellen ...
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#25

09.04.2010, 12:10

Der Vergleich kam ja sicherlich zustande, nachdem der SW schon herabgesetzt wurde, also musst du 6000 und 820 ansetzen und den Abgleich zu 6820 machen...
Aber die 1,3 VG ist definitiv aus dem Streitwert von € 6.200,00 angefallen!!! Immer aus dem höchsten Wert im Verfahren!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#26

09.04.2010, 12:11

Festsetzung ging bei mir so durch
Wenn zu wenig festgesetzt wurde, mosert auch keiner rum bzw. gibt auch keinen Hinweis, dass ihr zu wenig beantragt habt :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#27

09.04.2010, 14:21

Ähmmm... ja... also nachdem ich erst mal anmerken wollten, dass Nicole meinen zweiten Mandanten vergessen hatte, habe ich erst mal zu Ende gelesen und schwupps... hat sie's selbst gesehen. Genau so sieht mein heutiger Antrag auch aus... Ich war nur total unsicher.

Ich danke Euch allen für die Beiträge... hab mich auch ein bisschen schiefgelacht!!! Ich befürchte, ich bin echt zu doof dazu...

Und besonders irritiert hatte mich der Satz:
"Der Vergleichswert übersteigt den letzten SW um 820,00 EUR." Das "letzten" habe ich wohl bei der Antragstellung nicht gesehen...

Nun aber die nächste Frage:

Wenn ich die 1,6 VG aus 6.200,00 EUR nehme und die 1,1 VG aus 820,00 EUR - wie prüfe ich dann die Kappung??? Meines Erachtens düfte ich doch dann "nur" die 1,6 aus 6.820,00 EUR ansetzen... Und da liegt der Hund doch begraben: Das kommt dasselbe raus, wie bei der 1,6 VG aus 6.200,00 EUR. Das meinte ich damit, dass es da keinen Gebührensprung gibt... Oder mache ich jetzt auch noch bezüglich der Kappung was falsch???
Liebe Grüße,
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#28

09.04.2010, 15:18

also wir sind ja hier zum Ergebnis gekommen, dass mit 1,3 aus 7020 geprüft werden muss, da eben unstreitig die VG aus 6200 angefallen ist und auch unstreitig der Mehrwert 820 ist.
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#29

12.04.2010, 08:43

Aber was ist mit dem Satz im gerichtlichen Vergleich: "Der Vergleichswert übersteigt den letzten SW um 820,00 EUR."? Der letzte Streitwert betrug nun mal keine 6.200,00 EUR, sondern nur 6.000,00 EUR.
Liebe Grüße,
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gkutes

#30

12.04.2010, 09:17

damit wurde ja nur der Mehrwert konkretisiert. Sicher hätte man auch schreiben können "der Mehrwert des Vergleiches beträgt 820 €"

romex-hatte eigentlich das Gericht die 7020 moniert oder der Gegner?
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