![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
1.
In einem FamR-Berufungsverfahren wurde in einem Termin über zwei Angelegenheiten ein Vergleich geschlossen. In der Angelegenheit Trennungsunterhalt AZ UF 01/XX wurde der Streitwert des Berufungsverfahrens und des Vergleichs auf bis zu 11.000 festgesetzt. In der Angelegenheit Nachscheidungsunterhelt AZ UF 02/XX wurde der Streitwert des Berufungsverfahrens und des Vergleichs auf bis zu 14.000 festgesetzt.
So ich würde in beiden Angelegenh. JEWEILS eine VG 1,6, TG 1,2 und eine 1,3 EG aus jeweils SW 11000 und 14000. Also zwei separate Rechnungen. Ist das richtig so?
2.
Dann zur KAa:
edit: der KAa hat sich erledigt, bitte nur um Bestätigung, dass ich hier zwei Rechnungen machen darf und ob ggf. welche Infos fehlen um dies zu beurteilen. Danke
Vielen Dank,