Kostenfestsetzungsantrag bei bewilligter PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lizzy
Foren-Praktikant(in)
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#1

06.04.2010, 14:35

Hallo Ihr Lieben!

Ich hab da mal ne Frage:

Habe hier eine Akte, die die ganze Zeit meine Kollegin (zur Zeit im Urlaub) bearbeitet hat. Es geht da um Sorgerecht und unsere Mandantin war die Antragsgegnerin und bekam PKH bewilligt. Jetzt hat die Antragstellerin ihren Antrag zurück genommen und wir beantragt, ihr die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Das wurde auch bewilligt.

Gegenüber der Staatskasse haben wir aus einem SW von 3.000,00 € die Verfahrensgebühr abgerechnet, die diese auch ohne Weiteres gezahlt haben.

Jetzt hat meine Kollegin einen Kostenfestsetzungsantrag gemacht. Bei einem Streitwert von 3.000,00 € unterscheidet sich die PKH- Vergütung aber ja noch nicht von der Regelvergütung. . .

Jetzt meine Frage: Ist es nicht eigentlich so, dass wir uns den KfA hätten sparen können? Dachte, man kann dann einen KfA nur bezüglich der Differenz zw. PKH- Vergütung und Regelvergütung machen, die es hier ja aber nicht gibt?!?!? :?: :?: :?:

Könnt ihr mir folgen? Ist vielleicht ein bisschen ne dumme Frage, aber da ich "erst" seit einem Jahr ausgelernt bin und meine Kollegin schon bisschen länger und zudem sie auch Rechtsfachwirtin ist, überlege ich, ob sie sich bei diesem KfA vielleicht was gedacht hat.

:thx schon mal für Eure Antworten
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Adora Belle
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#2

06.04.2010, 14:38

Ich bin ganz bei Dir. Der Anspruch ist eh auf die Staatskasse übergegangen, einen KFB bekommt Ihr nicht mehr. Anders wäre es nur bei höherem Streitwert.
Lizzy
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#3

06.04.2010, 14:40

Danke für die schnelle Antwort, reicht mir auch schon :)

Seh ich genauso, wenns ne Differenz gibt dann kann ich mir die erstatten lassen. . . Aber wie gesagt, weiß nicht ob ihr das kennt, ihr habt ne Kollegin von der ihr denkt die müsste es wissen und dann steht man plötzlich aufm Schlauch wenn die was anders macht als man es selbst machen würde :?
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