Hilfe Abrech. FamR-Berufungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ekonex
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#1

06.04.2010, 10:45

Hallo :)

1.
In einem FamR-Berufungsverfahren wurde in einem Termin über zwei Angelegenheiten ein Vergleich geschlossen. In der Angelegenheit Trennungsunterhalt AZ UF 01/XX wurde der Streitwert des Berufungsverfahrens und des Vergleichs auf bis zu 11.000 festgesetzt. In der Angelegenheit Nachscheidungsunterhelt AZ UF 02/XX wurde der Streitwert des Berufungsverfahrens und des Vergleichs auf bis zu 14.000 festgesetzt.

So ich würde in beiden Angelegenh. JEWEILS eine VG 1,6, TG 1,2 und eine 1,3 EG aus jeweils SW 11000 und 14000. Also zwei separate Rechnungen. Ist das richtig so?

2.
Dann zur KAa:

edit: der KAa hat sich erledigt, bitte nur um Bestätigung, dass ich hier zwei Rechnungen machen darf und ob ggf. welche Infos fehlen um dies zu beurteilen. Danke



Vielen Dank,
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Ekonex
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#2

07.04.2010, 10:26

Hallo,

hab meine frage nochmal überabeitet, viell. kann mir jetzt jemnad helfen?
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Adora Belle
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#3

07.04.2010, 10:30

Wenn beide Verfahren selbständig sind und nicht zum Verbund gehören oder verbunden wurden, dann würde ich auch separate Rechnungen erstellen. Es haben dann, untechnisch gesprochen, zwei Termine gleichzeitig stattgefunden, bei denen in jedem der beiden Verfahren unabhängig voneinander ein Vergleich geschlossen wurde.
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Ekonex
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#4

07.04.2010, 10:51

Vielen dank, ich wollte nur die Bestätigung, da ich dies so noch nicht kannte. Aber hab wieder was dazu gelernt. Es ist das erste mal für mich das ich eine Berufungs-EG von 1,3 nach 1004 abrechne :)
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