Hallo Ihr Lieben!
Habe eine meiner vielen "Lieblingsakten" zum abrechnen auf dem Tisch. Thema Zugewinn
Haben eine Mandantin, die sich von ihrem Liebsten getrennt hat. Scheidung wurde bisher nicht eingereicht. Da die zwei sehr vermögend sind, sollte alles finanzielle jetzt schon geregelt werden. Nach ca. 30 Briefen und langen hin und her wollen es die beiden doch wieder miteinander versuchen. Jetzt meine Frage, wie rechne ich ab. An Vermögen abzüglich Verbindlichkeiten ist wie folgt da:
1. Haus ca. 240.000,- EUR
2. Wohnung ca. 120.000,- EUR
3. Aktiendepot ca. 10.000,- EUR
4. Sparbücher ca. 40.000, -EUR
Anfangsvermögen der Parteien ist unbekannt.
Berechnung Streitwert Zugewinn
Ohne Anfangsvermögen geht es aber nicht, da sich der Zugewinn aus Endvermögen - Anfangsvermögen berechnet.
- rit-sch
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 444
- Registriert: 12.10.2009, 13:49
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: Iserlohn
Andere Frage: Geht es hier tatsächlich um den Zugewinnausgleich? Oder nicht vielmehr um die Vermögensauseinandersetzung. Für einen Zugewinnausgleich dürfte es schon am Stichtag für das Endvermögen fehlen, da ja ein Scheidungsverfahren noch nicht eingeleitet wurde.
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.