Fahrtkosten bei Arbeitsgerichtsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sonnenschein1180
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#1

16.03.2010, 14:08

Halli hallo :lol:

kann mir mal jemand weiter helfen!?

Wir haben einen Termin für einen RA aus Leer in Untervollmacht vor dem Arbeitsgericht wahrgenommen. Haben Gebührenteilung vereinbart und jetzt will ich die Akte abrechnen.

Was ist denn mit den Fahrtkosten, die bei uns angefallen sind. Bisher waren die GT vor dem Arbeitsgericht immer am Ort unserer Kanzlei, doch in dieser Sache wurde vertagt in eine andere Stadt. Jetzt steh ich wirklich auf dem Schlauch...

Soll ich die Fahrt- und Abwesenheitsgelder nun mit in die Rechnung des HB nehmen oder weg lassen?
:?
Sonnenschein1180
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#2

16.03.2010, 14:12

Achja es wurde Gebührenteilung vereinbart, deshalb weiss ich nicht, wie ich das jetzt machen soll.... :oops:
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LuzZi
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#3

16.03.2010, 14:16

Du rechnest ganz normal die Gebühren ab, die euch als UBV zustehen, dazu zählen m. E. auch die Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder, sofern angefallen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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jojo
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#4

16.03.2010, 14:17

Nimm mit rein, entstanden sind sie ja wohl. Ob die dann von wem auch immer, wannimmer, erstattet werden, weiss ich auch nicht.. :mrgreen:
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#5

16.03.2010, 14:22

:zustimm

Festsetzungsfähigkeit kann dir ja wurscht sein ;)
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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#6

16.03.2010, 14:22

Ja schon, habe eine Rechnung gemacht, doch bei Gebührenteilung muss ich hier bei Annotext vor Erstellung der Rechnung die 50 % Quote eingeben und dann würden die Hauptbevollmächtigten ja davon provitieren. Das ist doch unfair!? Hmmmm
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#7

16.03.2010, 14:24

Ist das deine Auffassung von teilen ? :mrgreen:
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#8

16.03.2010, 14:26

Nicht immer :lol: aber es ist doch so, oder nicht?
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#9

16.03.2010, 14:26

Achja es wurde Gebührenteilung vereinbart,
Tja, Fahrt- und Abwesenheitsgelder zählen ja nu mal zu den Gebühren ;)
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#10

16.03.2010, 14:35

jetzt bin ich voll irritiert, mein chef kam gerade und wir haben ihn gefragt, wie wir das am besten machen, er meinte, ich solle eine Rechnung für den Hauptbevollmächtigten und eine für uns als Unterbevollmächtigte machen mit allem was dazu gehört und davon dann die Gebührenteilung machen....

meine chefin hat bevor sie in urlaub gegangen ist, einen zettel auf die akte gemacht, wir sollen die 1,3 Verf.geb, 1,2 Terminsgeb., 1,0 Einigungsgeb. geltend machen und davon die teilung vornehmen...

:?
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