wusste leider nicht wie ich den Titel eingeben sollte.
Also:
wir haben gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt und auch gleichzeitig beantragt, die Klage abzuweisen.
Sache wurde dann an das zuständige AG abgegeben.
Nun kam von der Gegenseite ein Schriftsatz, dass sie die Klage zurücknehmen und die Gerichtskosten mitgeteilt bekommen möchten.
Ich habe jetzt einen Antrag gestellt, dass die Kosten der Gegenseite aufzuerlegen sind.
Wenn ich jetzt einen Kostenfestungsantrag stelle, dann ich dann eine 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 abrechnen? Ich würde sagen, ja da wir ja bereits einen Antrag auf Klageabweisung gestellt haben.
Weil in 3101 steht drin,
Oder gibt es doch nur eine 0,5 nach 3306??endigt der Auftrag, bevor der RA die Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht hat.
Bin für jeden Hinweis dankbar. Sehr nämlich nicht mehr durch.