Verschiedene Streitwerte nach teilw. Erledigterklärung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Maximum
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#1

14.03.2010, 10:30

Hallo liebes Forum,

ich hab einen Streitwertbeschluss vom Gericht bekommen, in dem wurden € 180.000,00 bis 07.05.2009 und 110.000,00 ab dem 07.05.2009 nach einer teilweisen Erledigterklärung festgesetzt. Ansonsten erging ein normales Urteil nach Schluss der m.V.

Ich steh nur grad auf dem Schlauch wie ich abrechnen soll.

1,3 VG aus € 180.000,00
1,2 TG aus € 110.000,00 (weil nach dem 07.05.2009)??
usw.

Gerichtskosten bleiben aus € 180.000,00??

Danke. Bin für alle Anregungen sehr dankbar!
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advocatus diaboli
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#2

14.03.2010, 18:32

Die TG ist m.E. aus dem Wert bis € 110.000 entstanden.

Bzgl. der Gerichtskosten weiß ich es nicht. Ich nehme an, es geht um den KFA. Hier würde ich die GK in verauslagter Höhe angeben. Sollten diese durch die Streitwertreduzierung nicht vollständig verbraucht worden sein, wird über den unverbrauchten Betrag v.A.w. eine Abrechnung erteilt und der Ansatz im KFA entsprechend gekürzt.
gkutes

#3

14.03.2010, 19:59

huhu maxi!
in so einem Fall immer die VG aus den höchsten Betrag und die TG aus dem am Terminstag gültigen Wert. ois easy =)
Maximum
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#4

14.03.2010, 20:20

Woa danke ihr zwei!!! :oops:

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