Hallo ihr schlauen,
hat sich bei der Abrechnung einer einstweiligen Verfügung was geändert im RVG???
Also: Wir haben einstweilige Verfügung beantragt und diese ist antragsgemäß erlassen worden.
ich würde nun 1,3 VV und GVZ-Kosten festsetzen lassen.
Stimmt das???
Abrechnung einstweilige Verfügung!
- Manuela77
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Was anderes wüsste ich auch nicht. Gibts noch ne Hauptsache? Dann würde die Gebühren noch dazukommen.
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!
Sofern die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen wurde, stimmt das.Jara hat geschrieben:Hallo ihr schlauen,
hat sich bei der Abrechnung einer einstweiligen Verfügung was geändert im RVG???
Also: Wir haben einstweilige Verfügung beantragt und diese ist antragsgemäß erlassen worden.
ich würde nun 1,3 VV und GVZ-Kosten festsetzen lassen.
Stimmt das???
gruß
lesaga
- 13
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Das sehe ich genauso. Insoweit ist eine Änderung zur BRAGO grundsätzlich nicht eingetreten.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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