Abrechnung einstweilige Verfügung!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jara
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#1

25.04.2006, 11:32

Hallo ihr schlauen,

hat sich bei der Abrechnung einer einstweiligen Verfügung was geändert im RVG???

Also: Wir haben einstweilige Verfügung beantragt und diese ist antragsgemäß erlassen worden.

ich würde nun 1,3 VV und GVZ-Kosten festsetzen lassen.
Stimmt das???
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Manuela77
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#2

25.04.2006, 15:36

Was anderes wüsste ich auch nicht. Gibts noch ne Hauptsache? Dann würde die Gebühren noch dazukommen.
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!
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lesaga
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#3

26.04.2006, 08:40

Jara hat geschrieben:Hallo ihr schlauen,

hat sich bei der Abrechnung einer einstweiligen Verfügung was geändert im RVG???

Also: Wir haben einstweilige Verfügung beantragt und diese ist antragsgemäß erlassen worden.

ich würde nun 1,3 VV und GVZ-Kosten festsetzen lassen.
Stimmt das???
Sofern die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen wurde, stimmt das.

gruß
lesaga
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13
NORTHERN DINO
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#4

27.04.2006, 18:10

Das sehe ich genauso. Insoweit ist eine Änderung zur BRAGO grundsätzlich nicht eingetreten.
~ Grüßle ~
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